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Wird „Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen“ verschoben?

Noch Ende April diesen Jahres hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen ersten Entwurf des Gesetzes, mit dem noch strengere Kriterien für Scheinselbstständigkeit eingeführt werden sollen, für den Mai angekündigt. Doch der Wonnemonat verstrich, ohne dass das Gesetz veröffentlicht worden wäre.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Zuletzt hatten wir von Quellen im Ministerium gesagt bekommen, der Gesetzesentwurf sei sehr weit gediehen, die Veröffentlichung des Referentenentwurfs stehe unmittelbar bevor - im Oktober oder Anfang November 2015 sei damit zu rechnen.

Jetzt heißt es in der aktuellen Ausgabe der ZEIT, in einem Beitrag zum Thema Flüchtlingskrise ganz nebenbei: „Ein geplantes Gesetz gegen Dumpinglöhne durch Werkverträge kommt später, weil das Arbeitsministerium sich mit der Flüchtlingskrise beschäftigen muss. Man wolle sich jetzt besonders um die sozial Schwachen kümmern, die schon in Deutschland leben, hat SPD-Chef Sigmar Gabriel am Wochenende gesagt.“

Kommt es später, weil das Arbeitsministerium sich mit der Flüchtlingskrise beschäftigen muss?

Die Zeilen stammen von Elisabeth Niejahr, der Hauptstadtreporterin der ZEIT. Wir verstehen die Aussagen so, dass sie von Wirtschaftsminister und Vize-Kanzler Gabriel kommen. Ob das so korrekt ist, müssen wir erst noch über andere Quellen prüfen. Falls das Gesetz tatsächlich verschoben wird, stellt sich natürlich die Frage: Wie lange? Einige Wochen? Monate? Nicht wenige Verbände hoffen darauf, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr kommt und beim nächsten Anlauf ein anderer Arbeitsminister im Amt ist.

Zwar ist der Status quo zum Thema Scheinselbstständigkeit äußerst unbefriedigend und es besteht ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, aber viele Wirtschaftsvertreter fürchten, dass es mit Andrea Nahles als Arbeitsministerin keine Verbesserung, sondern allenfalls eine weitere Verschärfung der Situation geben würde. Sie wären schon zufrieden, wenn sich die Situation nicht weiter verschlechtert.

Marketingmaschine des Ministerium für das Gesetz läuft bereits auf Hochtouren

Sollte sich bestätigen, dass das Gesetz auch nur um einige Wochen verschoben wird, wäre dies ein erster Erfolg für unsere Kampagne zum Thema Scheinselbstständigkeit, denn offenbar schätzt man im Ministerium den zu erwartenden Widerstand gegen die Neuregelung als so erheblich ein, dass man es nicht einfach "nebenbei" einführen kann.

Andererseits läuft die Marketingmaschine des Ministeriums für das Gesetz bereits auf Hochtouren, wenn man zum Beispiel an den Aktionstag der IG Metall denkt: Also nicht zu früh freuen!

Wir müssen unseren Druck hin auf sachgerechtere Kriterien der Rentenversicherung für Scheinselbstständigkeit unbedingt weiter aufrecht erhalten und ihn ausbauen,  dann haben wir eine realistische Chance, etwas an den bestehenden, sachfremden Kritierien der Deutschen Rentenversicherung zu ändern.

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