In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben heute Mittag Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, die die Folgen des Ukraine-Krieges für Wirtschaft und Erwerbstätige abmilden sollen. Lindner verwendete das Bild eines "wirtschaftspolitischen Stoßdämpfers", warnte aber zugleich, dass die Mittel des Staates endlich seien und man die "Marktkräfte nicht auf Dauer ausgleichen" könne. Habeck sprach von zielgenauen Hilfen, mit denen Fehlanreize vermieden werden sollten. Die Wirtschaft solle geschützt werden, "Russland darf den Krieg nicht gewinnen".
Finanzierungshilfen für Energieunternehmen von bis zu 100 Milliarden Euro
Die Wirtschaftshilfen zielen auf energieintensive und damit meist große Unternehmen, aber auch auf die Energieanbieter selbst, die beim Kauf von Gas, Öl usw. vorab hohe Sicherheitszahlungen leisten müssen, die sie aufgrund der gestiegenen Preise teils nicht mehr finanzieren können. Mit einem Finanzierungsprogramm für Sicherheitsleistungen beim Energiekauf im Umfang von bis zu 100 Milliarden Euro will der Bund ihnen durch Garantien helfen. Standardisierte Kriterien sollen die Vergabe beschleunigen.
Dieses und andere Programme sollen zum 01.06.22 beginnen und auf ein Jahr befristet sein.
Kostenzuschüsse und KfW-Kredite im Umfang von fünf bzw. sieben Milliarden Euro
Eine breitere Gruppe von energieintensiven Unternehmen soll zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs Kostenzuschüsse erhalten im Umfang von fünf Milliarden Euro. Darüber hinaus soll über die KfW ein Kreditprogamm im Umfang von sieben Milliarden Euro aufgelegt sowie Bürgschaften vergeben werden.
Zuvor hatte die EU-Kommission den Weg frei gemacht, Unternehmen in dieser Form zu helfen.
Steuerentlastungspaket im Umfang von 4,5 Milliarden Euro beschlossen
Auf die breite Masse der Erwerbstätigen zielen weitere beschlossene Maßnahmen. Mit ihnen sollen die Effekte von Inflation und insbesondere gestiegenen Energiepreise ausgeglichen werden, um die Gefahr einer sich verselbstständigenden Lohn-Preis-Spirale zu reduzieren.
Rückwirkend zum 01.01.22 wird der Grundfreibetrag von 9.984 auf 10.437 Euro (+ 4,5 Prozent) erhöht und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 auf 1.200 Éuro. Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Entfernungskilometer) wird ebenfalls rückwirkend zum Jahresanfang von 35 auf 38 Cent erhöht, ursprünglich sollte diese Erhöhung erst in einigen Jahren stattfinden. Für Unternehmen und Selbsständige sind zudem bessere Abschreibungsmöglichkeiten geplant. Das Steuerentlastungsgesetz 2022 hat einen Umfang von 4,5 Milliarden Euro.
Lies auch unseren Beitrag "300 Euro Energiepauschale – profitieren auch Selbstständige?", in dem wir über weitere im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise beschlossene Hilfen informieren.
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