Die frühere Sprecherin der VGSD-Arbeitsgruppe „Scheinselbstständigkeit“ ist zusammen mit einem Medizintechnikhersteller aus Halberstadt und einem Kleinunternehmer aus Niedersachsen für den Werner-Bonhoff-Preis „wider den §§-Dschungel“ 2016 nominiert. Die drei Unternehmer mussten sich langwierig mit scheinbar übermächtigen Bürokratien auseinandersetzen und bekamen am Ende Recht.
Wer der Gewinner des mit 50.000 Euro höchstdotierten deutschen Wirtschaftspreises ist, erfahren wir am Abend des 6. Juni. Die Preisverleihung findet in feierlichem Rahmen in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin statt. Sollte Christa Weidner gewinnen, wäre sie nach Tim Wessels bereits die zweite Preisträgerin aus den Reihen des VGSD. Wir drücken ihr die Daumen!
Hier Kurzfassungen der drei zugrunde liegenden Fälle. Die Links führen zu ausführlichen, von der Bonhoff-Stiftung detailliert überprüfte Fallberichten. Falls auch ihr Euch mit einer scheinbar übermächtigen Bürokratie angelegt habt, so bewerbt Euch jetzt um den Preis für das Jahr 2017, indem ihr auf der Website der Stiftung drei Fragen zu Eurem Fall beantwortet.
Und das sind die drei Nominierten
1. Die selbstständige IT-Beraterin Christa Weidner vorfolgte jahrelang erfolgreich ihr Geschäftsmodell: projektgebundene IT-Beratung mit Unterstützung von Solo-Selbstständigen. 2009 stuft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) plötzlich fünf dieser Unterauftragnehmer als sogenannte „Scheinselbstständige“ ein. Die Unternehmerin und ihre Unterauftragnehmer zogen dagegen vor das Sozialgericht und bekamen nach drei Jahren Verfahrensdauer schließlich Recht. Wegen der weiterhin unklaren Rechtslage beauftragt Christa Weidner dennoch keine Solo-Selbstständigen mehr und engagiert sich nun für mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen. Fallbeschreibung
2. Christoph Klein erfindet 1993 eine neuartige wiederverwendbare Inhalierhilfe für Asthmatiker. Gegen das Medizinprodukt ergeht ein umstrittenes Vertriebsverbot, der Beginn einer jahrelangen Odyssee durch den Bürokratismus-Dschungel der EU-Institutionen. Denn die EU-Kommission weigert sich, in dieser Sache eine Entscheidung vorzulegen. Ohne eine Entscheidung der Kommission konnte Christoph Klein jedoch nicht gegen das Vertriebsverbot vorgehen. Er klagte daher auf Schadensersatz gegen die Kommission wegen Untätigkeit. Nach über 20 Jahren Kampf durch die Instanzen gab ihm der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.04.2015 schließlich Recht. Fallbeschreibung
3. N. Zadow betreibt als Kleinunternehmer einen Motorrad- und Ersatzteilehandel und ist Eigentümer eines gut 6.000 qm großen Wiesengrundstücks mit einigen Obstbäumen, auf dem sich auch sein Wohnhaus befindet. Obwohl er das Grundstück nicht landwirtschaftlich nutzt, stuft ihn die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wie zehntausende andere Gartenbesitzer als landwirtschaftliches Unternehmen ein und fordert demgemäß von ihm Pflichtbeiträge zur Unfallversicherung. Zadow klagte dagegen erfolgreich vor dem Sozialgericht Lüneburg. Fallbeschreibung
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