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Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen für Selbstständige in Baden-Württemberg

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Baden-Württemberg ansässige Selbstständige bekannt ist.

(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Baden-Württemberg auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)

Wappen von Baden-Württemberg

Warnung: Phishing Mails im Umlauf

„Achtung! Derzeit sind Phishing-Mails im Namen der Bundesländer unterwegs, die an Soforthilfe Empfänger gerichtet sind. Weder die Mails noch die darin enthaltenen Formulare stammen von der Landesregierungen. Empfänger dieser Phishing-Mail sollten die gesendeten Dateien in der Anlage auf keinen Fall öffnen. Aktuell sind Fälle in folgenden Bundesländern bekannt: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Hieran können Sie mögliche Phishing-Mails erkennen. Unter den offiziellen Seiten der Bundesländer finden Sie weitere Informationen."

Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm

Seit dem 01.06.2020 ist keine Antragsstellung für das erste Soforthilfeprogramm mehr möglich.

Unter Förderprogramme Bund und Land findet ihr eine Übersicht über die Fördermaßnamen (erste Soforthilfen), aufgeteilt nach Bund und Land.

Nachfolgeprogramm Überbrückungshilfe Corona

Information vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg, Stand 08.07.2020, 16:25 Uhr

Ab sofort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren.

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich im Wesentlichen um ein Bundesprogramm. Somit ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig. Die Förderanträge müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden, die auch viele Fragen beantworten können.

Seitens des Landes wollen wir das Hilfsprogramm des Bundes sinnvoll durch Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns ergänzen: Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe will das Land einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang daher auch bei der Überbrückungshilfe aus Landesmitteln aufstocken.

Überbrückungshilfe Corona - Infos vom Wirtschaftsministerium

weitere Informationen dazu:

https://www.vgsd.de/ueberbrueckungshilfe-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen/

Wer bekommt wie viel bei der neuen Überbrückungshilfe Corona

Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate.

Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Voraussetzungen neue Überbrückungshilfe Corona

Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona- Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.

Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona- Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen­genommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Darf ich private Ausgaben berücksichtigen?

  • Ja, pauschal in Höhe von 1.180 € (vom Land Baden-Württemberg)

Antragstellung neue Überbrückungshilfe Corona

Die Antragsstellung läuft ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Weitere Infos zur Antragstellung findet ihr hier.

Erforderliche Unterlagen neue Überbrückungshilfe Corona

... sind mit dem Steuerberater abzustimmen ...

Stabilisierungshilfe Hotel- und Gastgewerbe (seit 01.07.2020 online)

Wer wird gefördert?

Anträge können ausschließlich von gewerblichen und Sozialunternehmen sowie von Soloselbstständigen gestellt werden,

a) die entweder wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt (als Soloselbständige zudem im Haupterwerb) tätig sind,

b) deren überwiegende Tätigkeit unter eine der folgenden Klassen der NACE Revision 2 (Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige) der EUROSTAT vom 10. Juli 2008 fällt

c) die ihren Hauptsitz, Soloselbständige ihren Hauptwohnsitz, in Baden-Württemberg haben und

d)  die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Personalkosten, Zinsaufwand für Leasing und Tilgung u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Die Stabilisierungshilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 3.000 Euro für das Unternehmen sowie
  • bis zu weiteren 2.000 Euro für jeden Beschäftigten, umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte

Informationen und Formulare auf der Seite des Wirtschaftsministeriums

Hochladen des ausgefüllten Antrags samt Anhängen nur auf diese Seite

Fragen ausgelaufene Corona Soforthilfe

Falls ihr bereits einen Antrag auf Soforthilfe Corona gestellt habt, beantwortet die L-Bank Hotline Soforthilfe Corona (erreichbar Montag bis Freitag, 8–16.30 Uhr) gerne Fragen dazu: 0721 150-1770 | finanzhilfen-corona@l-bank.de

Bitte haltet eure L-Bank-Vorgangsnummer bereit.

Fragen zu Anträgen (Zurückziehen, Ändern, Anfechten,....) findet ihr nun unter folgenden Links der L-Bank:

Fragen zur Antragsstellung und -bearbeitung

Fragen zur Bewilligung/Zusage oder Ablehnung

Fragen zur Auszahlung

Andere Fragen/Sonstiges

Wenn man nach Antragsstellung Änderungen vornehmen möchte, so ist dies im Prozess nicht möglich. Man muss den Eingang des Bescheides abwarten (siehe FAQ Seiten oberhalb von der L-Bank):

Mein Antrag wurde abgelehnt, weil er nicht vollständig ausgefüllt wurde. Was kann ich tun?

Ihrem Ablehnungsbescheid können Sie entnehmen, dass ein möglicher Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (Sitz: Schlossplatz 10, 76131 Karlsruhe / Postanschrift: 76113 Karlsruhe) eingelegt werden kann. Überprüfen Sie auf Ihrem Antrag die fehlenden Daten und senden Sie diese mit Ihrem Widerspruch ausschließlich an die L-Bank.

Die wichtigsten Fakten und Tipps

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Alle IHK in Baden-Württemberg auf einen Blick:

Handwerkskammern

  • Handwerkskammer Freiburg: 0761 / 21800-456
  • Handwerkskammer Heilbronn-Franken: 07131 / 791-177 und  07131 / 791-178
  • Handwerkskammer Karlsruhe: 0721 / 1600-333
  • Handwerkskammer Konstanz: 07531 / 205-201
  • Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald: 0621 / 18002-0
  • Handwerkskammer Reutlingen: 07121 / 2412-555
  • Handwerkskammer Region Stuttgart: 0711 / 1657-0
  • Handwerkskammer Ulm: 0731 / 1425-6900

Freie Berufe

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

  • Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: 0711 /  126-1866 oder 1867

    Hotline 9.00 bis 17.00 Uhr

Seitenpatin

Barbara Zickler hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Sie ist beruflich als Eventmanagerin/Senior Projektleiterin im internationalen Veranstaltungsmanagement tätig (www.planbara.de) und seit Corona auch als "Virtuelle Assistentin" (va.planbara.de). Sie liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Sie ist für vertrauliche Hinweise unter bw@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!

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