Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Baden-Württemberg ansässige Selbstständige bekannt ist.
(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Baden-Württemberg auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)
Warnung: Phishing Mails im Umlauf
„Achtung! Derzeit sind Phishing-Mails im Namen der Bundesländer unterwegs, die an Soforthilfe Empfänger gerichtet sind. Weder die Mails noch die darin enthaltenen Formulare stammen von der Landesregierungen. Empfänger dieser Phishing-Mail sollten die gesendeten Dateien in der Anlage auf keinen Fall öffnen. Aktuell sind Fälle in folgenden Bundesländern bekannt: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Hieran können Sie mögliche Phishing-Mails erkennen. Unter den offiziellen Seiten der Bundesländer finden Sie weitere Informationen."Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm
Seit dem 01.06.2020 ist keine Antragsstellung für das erste Soforthilfeprogramm mehr möglich.
Unter Förderprogramme Bund und Land findet ihr eine Übersicht über die Fördermaßnamen (erste Soforthilfen), aufgeteilt nach Bund und Land.
Nachfolgeprogramm Überbrückungshilfe Corona
Information vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg, Stand 08.07.2020, 16:25 Uhr
Ab sofort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren.
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich im Wesentlichen um ein Bundesprogramm. Somit ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig. Die Förderanträge müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden, die auch viele Fragen beantworten können.
Seitens des Landes wollen wir das Hilfsprogramm des Bundes sinnvoll durch Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns ergänzen: Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe will das Land einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang daher auch bei der Überbrückungshilfe aus Landesmitteln aufstocken.
Überbrückungshilfe Corona - Infos vom Wirtschaftsministerium
weitere Informationen dazu:
https://www.vgsd.de/ueberbrueckungshilfe-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen/
Wer bekommt wie viel bei der neuen Überbrückungshilfe Corona
Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate.
Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Voraussetzungen neue Überbrückungshilfe Corona
Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona- Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.
Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona- Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Darf ich private Ausgaben berücksichtigen?
- Ja, pauschal in Höhe von 1.180 € (vom Land Baden-Württemberg)
Antragstellung neue Überbrückungshilfe Corona
Die Antragsstellung läuft ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Weitere Infos zur Antragstellung findet ihr hier.
Erforderliche Unterlagen neue Überbrückungshilfe Corona
... sind mit dem Steuerberater abzustimmen ...
Stabilisierungshilfe Hotel- und Gastgewerbe (seit 01.07.2020 online)
Wer wird gefördert?
Anträge können ausschließlich von gewerblichen und Sozialunternehmen sowie von Soloselbstständigen gestellt werden,
a) die entweder wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt (als Soloselbständige zudem im Haupterwerb) tätig sind,
b) deren überwiegende Tätigkeit unter eine der folgenden Klassen der NACE Revision 2 (Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige) der EUROSTAT vom 10. Juli 2008 fällt
c) die ihren Hauptsitz, Soloselbständige ihren Hauptwohnsitz, in Baden-Württemberg haben und
d) die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Was wird gefördert?
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Personalkosten, Zinsaufwand für Leasing und Tilgung u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Wie wird gefördert?
Die Stabilisierungshilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
- 3.000 Euro für das Unternehmen sowie
- bis zu weiteren 2.000 Euro für jeden Beschäftigten, umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte
Informationen und Formulare auf der Seite des Wirtschaftsministeriums
Hochladen des ausgefüllten Antrags samt Anhängen nur auf diese Seite
Fragen ausgelaufene Corona Soforthilfe
Falls ihr bereits einen Antrag auf Soforthilfe Corona gestellt habt, beantwortet die L-Bank Hotline Soforthilfe Corona (erreichbar Montag bis Freitag, 8–16.30 Uhr) gerne Fragen dazu: 0721 150-1770 | finanzhilfen-corona@l-bank.de
Bitte haltet eure L-Bank-Vorgangsnummer bereit.
Fragen zu Anträgen (Zurückziehen, Ändern, Anfechten,....) findet ihr nun unter folgenden Links der L-Bank:
Fragen zur Antragsstellung und -bearbeitung
Fragen zur Bewilligung/Zusage oder Ablehnung
Wenn man nach Antragsstellung Änderungen vornehmen möchte, so ist dies im Prozess nicht möglich. Man muss den Eingang des Bescheides abwarten (siehe FAQ Seiten oberhalb von der L-Bank):
Mein Antrag wurde abgelehnt, weil er nicht vollständig ausgefüllt wurde. Was kann ich tun?
Ihrem Ablehnungsbescheid können Sie entnehmen, dass ein möglicher Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (Sitz: Schlossplatz 10, 76131 Karlsruhe / Postanschrift: 76113 Karlsruhe) eingelegt werden kann. Überprüfen Sie auf Ihrem Antrag die fehlenden Daten und senden Sie diese mit Ihrem Widerspruch ausschließlich an die L-Bank.
Die wichtigsten Fakten und Tipps
- "Kunst trotz Abstand" - Kulturförderung Ba-Wü
- Überblick und Erfahrungsaustausch: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (VGSD)
- Weitere Erleichterungen für die Öffnung von Messen, Ausstellungen und Kongressen
- Steuerberater-Suchdienst
- Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
- Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerverbandes e.V. (DStV)
- nützliches Excel Tool von Datev zur Vorbereitung der Beantragung der "Überbrückungshilfe Corona"
- Weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und Mittelstand
- Vorläufige Bilanz zur Soforthilfe Corona: Über 240.000 Unternehmen und Soloselbstständige mit rund 2,24 Milliarden Euro
- Corona-Soforthilfepaket II ist auf dem Weg (Quelle IHK Stuttgart)
- Wirtschaftsministerin zu den Beschlüssen der Bundeskoalition
- Informationen für Unternehmen und Beschäftigte (Wirtschaftsministerium BW)
- Petition 111001 Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige vom 13.05.2020
- Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe
- 1,5 Milliarden Euro für weitere Corona-Hilfe
- Wirtschaftsministerin zu Beschlüssen der Haushaltstrukturkommission über weitere Liquiditätshilfen
- Hygiene-Verordnung für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze
- eBook "Schnelle Hilfe für Selbstständige" von Kontist
- Bereits zwölf Milliarden Euro Soforthilfe an kleine Firmen ausgezahlt (RP Online 20.05.)
- Warum die Soforthilfe teils zu spät kommt (Schwäbische 19.05.)
- Bad Mergentheim zusätliche von der Stadt (SWR 18.05.)
- Die L-Bank bewilligt mehr als 220 000 Anträge (Heidenheimer Zeitung 16.05.)
- Wiederaufnahme des Betriebs von beruflichen Bildungseinrichtungen ab 18. Mai
- „Krisenberatung Corona“ für kleine und mittlere Unternehmen startet (Baden-Württemberg)
- Missbrauch bei Corona-Hilfen Auch schlechter Rat kann teuer werden (Bund/tagesschau vom 14.05.)
- Corona Ministerien bringen 50 Initiativen ein (Heidenheimer Zeitung 15.05.)
- neue Betrungsmasche. Vorsicht bei Mails, die zur Zurückzahlung auffordern! (Welt 13.05.)
- Wirtschaftsministerin trifft sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Messe- und Veranstaltungsbranche
- Bundesagentur für Arbeit, Übersicht Soforthilfenzur Abfederung der finanziellen Auswirkungen während der Corona-Pandemie (Stand: 24. April 2020)
- Zumeldung: Wirtschaftsministerin zur aktuellen Änderung der Corona-Verordnung
- Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand 09.05.)
- Wirtschaftsministerin kündigt weitere Liquiditätshilfen an
- Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
- Wegen Corona: Kammern haben schon mehr als 20.000 Anträge auf Soforthilfe bearbeitet (Schwäbische Zeitung 06.05.)
- Wo bleibt meine Corona Auszahlung? Warum der Antrag auf Corona Zuschuss so lange dauert? (Gründerlexikon.de, 05.05.; aktualisiert 14.05.)
- Kammern warnen vor Betrugsversuchsmasche
- Beispiel gefälsche E-Mail/Pishing E-Mail L-Bank
- Wichtige Fragen und Antworten zur Soforthilfe in Baden-Württemberg (Artikel SWP vom 05.05.)
- Corona fordert Förderbank: L-Bank zahlt mehr als 1,58 Milliarden Euro Soforthilfe aus (Schwäbische Zeitung, 29.04.)
- Strafbare Rückzahlungen - DATEV magazin 22.04.
- Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie vorgestellt
- Wirtschaftsministerium startet Krisenberatung Corona für kleine und mittlere Unternehmen
- Stellenanzeige: L-Bank sucht Verwaltungsfachangestellte zur Bearbeitung u. a. der Soforthilfeanträge
- Mund Nase Masken: Liste mit Herstellern/Bezugsquellen aus Baden-Württemberg
- Wirtschaftsministerin äußert sich zu den Beschlüssen der Bundeskoalition
- Tourismusminister kündigt Nothilfeprogramm für Gastgewerbe an (22.04. - Süddeutsche Zeitung)
- Wirtschaftsministerium unterstützt Start-ups in der Corona-Krise mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“
- Rund 171.000 Anträge für „Soforthilfe Corona“ vorgeprüft – gut 147.000 Zuschüsse in Höhe von knapp 1,43 Milliarden Euro ausbezahlt (Stand 14.04.; 17:45 Uhr)
- Förderprogramm des WM BW: Soforthilfe Corona, Infos zum Förderprogramm und Antragstellung seit 25.03.2020 (abends) möglich, seit Donnerstag, 09.04. ist die Umstellung auf das Bundesprogramm erfolgt (für Selbständige mit bis zu 10 MA; Selbständige mit bis zu 50 MA bleiben im Landesprogramm)
- Aktuelle Infos von der IHK Bodensee-Oberschwaben
- Leitfaden Corona-Hilfen für Unternehmen (von der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH, als erste Übersicht aber auch für Unternehmen von anderen Regionen hilfreich)
- Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF)
- Antragseinreichung Soforthilfe
- L-Bank: Hilfsangebote für Unternehmen
- Schnelle und unbürokratische Hilfe der Bürgschaftsbank
- Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
- Landwirtschaftliche Betriebe (der Teil Argarwirtschaft) können nur Bundesmittel beantragen (seit 09.04. online), Allgemeine Information zur Soforthilfe mit Hinweis auf Bundes-Programm für Landwirte. Infos vom Landwirtschaftsministerium.
- Online-Kurse im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg
- "Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen an" (19.03.2020)
Offizielle Informationen der Landesregierung:
Alle IHK in Baden-Württemberg auf einen Blick:
- Informationen und Hilfe der IHK Bodensee-Oberschwaben
- Informationen und Hilfe der IHK Heilbronn-Franken
- Informationen und Hilfe der IHK Hochrhein-Bodensee
- Informationen und Hilfe der IHK Karlsruhe
- Informationen und Hilfe der IHK Nordschwarzwald
- Informationen und Hilfe der IHK Ostwürttemberg
- Informationen und Hilfe der IHK Reutlingen
- Informationen und Hilfe der IHK Rhein-Neckar
- Informationen und Hilfe der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
- Informationen und Hilfe der IHK Region Stuttgart
- Informationen und Hilfe der IHK Südlicher Oberrhein
- Informationen und Hilfe der IHK Ulm
Handwerkskammern
- Handwerkskammer Freiburg: 0761 / 21800-456
- Handwerkskammer Heilbronn-Franken: 07131 / 791-177 und 07131 / 791-178
- Handwerkskammer Karlsruhe: 0721 / 1600-333
- Handwerkskammer Konstanz: 07531 / 205-201
- Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald: 0621 / 18002-0
- Handwerkskammer Reutlingen: 07121 / 2412-555
- Handwerkskammer Region Stuttgart: 0711 / 1657-0
- Handwerkskammer Ulm: 0731 / 1425-6900
Freie Berufe
- Institut für Freie Berufe (IFB): 0911 / 23 565 28, gruendung@ifb.uni-erlangen.de
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: 0711 / 126-1866 oder 1867
Hotline 9.00 bis 17.00 Uhr
Seitenpatin
Barbara Zickler hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Sie ist beruflich als Eventmanagerin/Senior Projektleiterin im internationalen Veranstaltungsmanagement tätig (www.planbara.de) und seit Corona auch als "Virtuelle Assistentin" (va.planbara.de). Sie liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Sie ist für vertrauliche Hinweise unter bw@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!
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