(Update vom 11.05.20) Auf Nachfrage beim Pressesprecher der Wirtschaftssenatorin Land Bremen kam die sehr klare und knappe Antwort,
Der Bund hat den Bestrebungen der Länder, Soloselbständige seitens des Bundes über die Möglichkeiten der Grundsicherung und der Kreditnahme hinaus zu unterstützen, "eine sehr klare Absage erteilt".
Ich habe daraufhin eine weitere Nachfrage gestellt, nämlich, was denn jetzt das Land Bremen beabsicht, zu tun. Sobald eine Antwort kommt, werde ich informieren.
Daraufhin erfolgte die Antwort: "WIR ARBEITEN DRAN!"
Antragsfrist für Corona-Soforthilfen läuft am 31. Mai 2020 ab!! Bitte denkt dran.
Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Bremen ansässige Selbstständige bekannt ist.
(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Bremen auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)
Bitte hilf mit...
... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).
Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen! (Seiten-Pate gesucht)
Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm
Bedingt. Es soll eine zusätzlich Soforthilfe für Unternehmen größer 10 und kleiner 50 Beschäftigte geben,
Wer bekommt wie viel
Bremen wird die neue Richtlinie zur Umsetzung des Bundesprogrammes am 2. April ermöglichen. Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
Voraussetzungen
- Die Kosten können für 3 aufeinanderfolgende Monate angesetzt werden, reduzierte Miete / Pacht (mind. 20 %) auch für 5 MonateBei der Berechnung des Liquiditätsengpasses sind die voraussichtlichen Einnahmen der nächsten 3 Monate abzuziehen.
Antragstellung
Antrag für Soforthilfe des Bundes
Soforthilfe für freischaffende Künstler:
Der Bremer Senat will Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro für ein zusätzliches zuschussbasiertes Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise zur Verfügung stellen. Unter Vorlage eines Nachweises zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse soll Künstlern mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven nun ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu maximal und einmalig 2000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen gewährt werden. Die gleichzeitige Beantragung dieser Mittel und der Mittel aus dem Bundesfonds sowie aus bremischen Sonderfonds zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise sind ausgeschlossen. Ob und inwieweit neben der Soforthilfe Grundsicherung beantragt werden kann, ist durch das zuständige Jobcenter zu prüfen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung ist geplant, das Antragsformular und die Förderrichtlinien ab Donnerstag unter www.kultur.bremen.de online zu stellen. Zu richten sind die Anträge per Mail an kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de oder postalisch an: Der Senator für Kultur, Stichwort Künstlersoforthilfe, Altenwall 15/15, 28215 Bremen.
Die wichtigsten Fakten und Tipps
- Antragstellung für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten ab 2.04 abends verfügbar
- Hilfe, Informationen und Kontakte für Unternehmen und Beschäftigte im Land Bremen
- BAB Task Force
- Ausführungsbestimmungen der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
- Aktuelle News der Wirtschaftsförderung BIS
Offizielle Informationen der Landesregierung:
Alle IHK in Bremen auf einen Blick:
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