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Update Update Corona-Hilfen für Selbstständige in Bremen

(Update vom 11.05.20) Auf Nachfrage beim Pressesprecher der Wirtschaftssenatorin Land Bremen kam die sehr klare und knappe Antwort,

Der Bund hat den Bestrebungen der Länder, Soloselbständige  seitens des Bundes über die Möglichkeiten der Grundsicherung und der Kreditnahme hinaus zu unterstützen, "eine sehr klare Absage erteilt".

Wappen von Bremen

Ich habe daraufhin eine weitere Nachfrage gestellt, nämlich, was denn jetzt das Land Bremen beabsicht, zu tun. Sobald eine Antwort kommt, werde ich informieren.

Daraufhin erfolgte die Antwort: "WIR ARBEITEN DRAN!"

Antragsfrist für Corona-Soforthilfen läuft am 31. Mai 2020 ab!! Bitte denkt dran.

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Bremen ansässige Selbstständige bekannt ist.

(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Bremen auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)

Bitte hilf mit...

... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).

Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen! (Seiten-Pate gesucht)

Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm

Bedingt. Es soll eine zusätzlich Soforthilfe für Unternehmen größer 10 und kleiner 50 Beschäftigte geben,

Wer bekommt wie viel

Bremen wird die neue Richtlinie zur Umsetzung des Bundesprogrammes am 2. April ermöglichen. Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

Voraussetzungen

  • Kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind
  • Freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die die Tätigkeit im Haupterwerb ausüben

    Die zudem

    + Ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung im Land Bremen ausführen und

    + Bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und

    + Durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und

    + Nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren

  • Was ist förderfähig?
    • Miete und Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räumlichkeiten
    • Versicherungsbeiträge für die gewerbliche Tätigkeit
    • Zinsen und Leasingraten für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen
    • Kfz-Versicherungen / Leasingkosten / Haftpflicht, wenn das Fahrzeug für die wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich ist
  • Die Kosten können für 3 aufeinanderfolgende Monate angesetzt werden, reduzierte Miete / Pacht (mind. 20 %) auch für 5 MonateBei der Berechnung des Liquiditätsengpasses sind die voraussichtlichen Einnahmen der nächsten 3 Monate abzuziehen.

Antragstellung

Antrag für Soforthilfe des Bundes

Soforthilfe für freischaffende Künstler:

Der Bremer Senat will Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro für ein zusätzliches zuschussbasiertes Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise zur Verfügung stellen. Unter Vorlage eines Nachweises zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse soll Künstlern mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven nun ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu maximal und einmalig 2000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen gewährt werden. Die gleichzeitige Beantragung dieser Mittel und der Mittel aus dem Bundesfonds sowie aus bremischen Sonderfonds zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise sind ausgeschlossen. Ob und inwieweit neben der Soforthilfe Grundsicherung beantragt werden kann, ist durch das zuständige Jobcenter zu prüfen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung ist geplant, das Antragsformular und die Förderrichtlinien ab Donnerstag unter www.kultur.bremen.de online zu stellen. Zu richten sind die Anträge per Mail an kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de  oder postalisch an: Der Senator für Kultur, Stichwort Künstlersoforthilfe, Altenwall 15/15, 28215 Bremen.

Die wichtigsten Fakten und Tipps

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Alle IHK in Bremen auf einen Blick:

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