Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen für Selbstständige in Sachsen

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Sachsen ansässige Selbstständige bekannt ist.

(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Sachsen auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)

Wappen von Sachsen

Bitte hilf mit...

... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).

Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen!

Wichtige Warnung

Achtung! Auch in Sachsen sind derzeit Phishing Mails unterwegs die an die Empfänger der Sofort Hilfe gerichtet sind.

Es muss unbedingt die Richtigkeit des Absenders geprüft werden, bevor man antwortet.

Da die SAB alle Angaben über das Portal sammelt bitte keine sensiblen Daten per Mail weitergeben!

Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm

Erst den Soforthilfe-Zuschuss Bund beantragen. Sollte dieser nicht ausreichen, kann man das Soforthilfe-Darlehen "Sachsen hilft sofort" zur Aufstockung beantragen.

Wer bekommt wieviel

Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Bund kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe

Der Soforthilfe-Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und beträgt, in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses:

  • bei bis zu 5,0 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
  • bei bis zu 10,0 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro

Das Soforthilfe-Darlehen ist im Regelfall eine Summe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro (In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.)

Was wird gefördert

Der Soforthilfe-Zuschuss wird als Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden ist.

Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Für den Fall, dass dem Antragsteller im Antragszeitraum ein Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 % gewährt wurde, kann er den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand nicht nur für drei sondern für fünf Monate ansetzen. Eine nachträgliche Senkung der Miete oder Pacht führt nicht zu einer Rückforderung.

Das Soforthilfe-Darlehen fördert Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

private Ausgaben sind nicht förderfähig 

Private Ausgaben sind nicht förderfähig.

Wer keine hohen laufenden Betriebskosten hat und mit der Soforthilfe seine Kosten nicht decken kann muss ALG 2 beantragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für die Förderung des Soforthilfe-Zuschuss sind

  • Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleine Unternehmen mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

nicht antragsberechtigt für die Förderung sind

  • Öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewesen sind

Der Antragsberechtigte

  • ist durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die seine Existenz bedrohen
  • ist bei einem deutschen Finanzamt angemeldet

Antragsberechtigt für die Förderung des Soforthilfe-Darlehen sind

  • Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. EUR
  • Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
  • Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund
  • Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise

Antragstellung

https://portal.sab.sachsen.de/registrieren

Man muss sich im Förderportal registrieren. Nach erfolgter Registrierung kann man im Förderportal den Antrag stellen. Wurde der Antrag angenommen wird aus dem vorläufigem Profil ein Nutzerkonto mit erweiterten Funktion. Darauf bekommt man aber erst Zugriff nachdem man das Konto mit seiner Kundennummer verifiziert hat. Diese wird postalisch zugestellt.

Man sollte sich auf eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen einstellen. Über die Dauer bis das Geld ausgezahlt wird konnte ich noch keine Erfahrung sammeln.

NEU für Leipziger - Programm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen"

Viele Leipziger Solo-Selbstständige erleiden durch die Corona-Krise gravierende wirtschaftliche Einbrüche. Mit dem Programm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" soll den betroffenen Solo-Selbständigen eine Hilfe gewährt werden, um Liquiditätsengpässe durch ausfallenden Unternehmerlohn zu kompensieren und damit letztlich deren private Lebenshaltungskosten zu überbrücken.

Die Förderung wird zweckgebunden in Form einer Zuwendung für die Aufrechterhaltung der gewerblichen, künstlerischen und freiberuflichen Tätigkeit für den Förderzeitraum gewährt. Es richtet sich an Selbstständige, die ihre Betriebsstätte und ihren Wohnsitz in Leipzig haben.

Beantragung läuft ab Mitte Mai an.

hier der Link zum Programm: "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen"

Die wichtigsten Fakten und Tipps

Sächsische Aufbaubank

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Alle IHK in Sachsen auf einen Blick:

Leipzig

Offizielle Informationen des Bundes:

Seitenpate

Eik Hentschke hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Er liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Er ist für vertrauliche Hinweise unter sn@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #