Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Schleswig-Holstein ansässige Selbstständige bekannt ist.
(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Schleswig-Holstein auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)
Bitte hilf mit...
... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).
Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen! (Seiten-Pate gesucht)
Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm
Kumulativ; allerdings mit Vorbehalt: Die IB bittet um eine Antragspause. Es kommen also noch Änderungen. Bisherige Anträge werden weiter bearbeitet.
WICHTIGER HINWEIS: Antragspause bis 02.04.2020: Verbesserung der Programm-Bedingungen und schnelleres Antragsverfahren Wir bitten alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller um eine kurze Antragspause bis zum 02.04.2020. Das Land konnte in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen. Bis zum 02.04.2020 wird das Antragsformular entsprechend überarbeitet und eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Außerdem wird eine Online-Antragserfassung mit Upload des Antragsformulars zur Verfügung gestellt. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen: bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit keine Einzelfragen zu Ihrem Antrag beantworten können. In Kürze finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen, die Antworten auf viele Ihrer berechtigten Fragen geben wird. Wir bitten Sie hierbei um Geduld. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihre Fragen nicht in den FAQs geklärt werden konnten.
Wer bekommt wieviel
Entsprechend des Bundesprogramms:
bis 5 Beschäftigte: 9000€ /ggfs. einmalig 2000€ (Bund/SH) Gesamt max. 11000€
bis 10 Beschäftigte : 15000€ / Ggfs. einmailg 2000€ (Bund/SH) Gesamt max. 17000€
Achtung: Höhe des Liquiditätsengpasses muss beziffert werden!
Voraussetzungen
- Es wird ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mind. 50% erwartet verglichen mit dem
durchschn. mtl. Umsatz im Vorjahr und bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate. (Bsp.: 01/ bis 03/2019: durchschn. 10.000 €; März 2020: 5.000 € Umsatz) und (!)
- Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten
aus dem fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw.
Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Alternativ:
- Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen und
- Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten
aus dem fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw.
Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Antragstellung
Die wichtigsten Fakten und Tipps
- Antragstellung "in den kommenden Tagen" (Stand: 25.03.20)
-
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
- IB: Betriebsmitteldarlehen
- IB: Mittelstandskredit
- IHK: Finanzierungshilfen
Offizielle Informationen der Landesregierung:
Alle IHK in Schleswig-Holstein auf einen Blick:
- Informationen und Hilfe der IHK Kiel
- Informationen und Hilfe der IHK Lübeck
- Informationen und Hilfe der IHK Flensburg
Seitenpate
Miachel Wörle hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Er liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Er ist für vertrauliche Hinweise unter sh@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!
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