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„Ich erwarte von der Bundesregierung, dass dieser Referentenentwurf von Grund auf korrigiert wird“

Aus der Rede von Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer auf dem Deutschen Arbeitgebertag heute in Berlin (Abschnitt „Zeitarbeit und Werkverträge“):

„Was die Ministerialbeamten sich bei diesem Referentenentwurf zu Werkverträgen haben einfallen lassen, ist ein kompletter Angriff auf unsere heutige arbeitsteilige Wirtschaft, mit zunehmend auf die jeweiligen Anforderungen spezialisierten Unternehmen, und es wäre ein Bremsklotz gegen die Vernetzung und Arbeitsteilung der Industrie 4.0: praxisfremd, hochbürokratisch, in der Sache unsinnig und so auch undurchführbar!

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer

Dass Scheinselbständigkeit und missbräuchlicher Einsatz von Fremdpersonal bekämpft werden soll, finde ich absolut in Ordnung. Aber in dem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums werden Kriterien zur Abgrenzung genannt, die geradezu typisch für Dienst- und Werkverträge durch spezialisierte Unternehmen sind.

Geht weit über Rechtsprechung und damit Koalitionsvertrag hinaus

Das geht weit über die bisherige Rechtsprechung hinaus, das geht weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinaus, und – das würde wichtige Dienstleistungen und Werkverträge in vielen Fällen in die Illegalität treiben – zum Beispiel den Einsatz spezialisierter Logistikunternehmen, den Einsatz von Service-Unternehmen, die die gesamte IT eines Industriebetriebes betreuen, und weite Bereiche des Handwerks und des Anlagebaus.

Dahinter stecken komplizierte juristische Fragen. Dazu will ich mich hier gar nicht äußern. Aber in Sachen Werkverträge bin ich Experte. Denn mein eigenes Un- ternehmen arbeitet vor allem im Anlagenbau und damit fast ausschließlich im Bereich von Werkverträgen – und das seit über hundert Jahren.

Wenn ich künftig bei einer großen Anlage, die wir für einen Kunden errichten, mit anderen spezialisierten Zulieferern auf dem Gelände meines Auftraggebers zusammenarbeite, dabei dessen Kräne und Räumlichkeiten benutze und mich an seine Betriebszeiten anpasse, so wie es bei uns Normalität ist, dann will ich nicht, dass das rechtlich in Zweifel gezogen wird.

Großangriff auf hunderttausende selbständige Unternehmen

Und wenn ein Caterer die Kantine eines Betriebes führt, dann muss das genauso unproblematisch möglich sein wie bei einem Wach- und Sicherheitsdienst, der die Eingangskontrolle und Bewachung eines Betriebes durchführt.

Die Vorstellung, dass das alles mit Stammpersonal des Betriebes und nicht durch den Einsatz spezialisierter Unternehmen erfolgen soll, entspringt der Mitte des vergangenen Jahrhunderts, aber nicht der Wirklichkeit einer arbeitsteiligen, spezialisierten Wirtschaft 4.0!

Ich erwarte von der Bundesregierung, dass dieser Referentenentwurf von Grund auf korrigiert wird, damit dieser Großangriff auf hunderttausende selbständige Unternehmen in der modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft unterbleibt!

Quelle: Redemanuskript

Am 16. November hatte Ingo Kramer bereits folgendes Statement abgegeben:

"Der Referentenentwurf geht weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinaus, schränkt die Tarifautonomie und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifpartner unnötig ein und trifft völlig praxisferne Regulierungen, die Werkverträge und Zeitarbeit in erheblichem Umfang gefährden.

Ich gehe davon aus, dass dieser Referentenentwurf noch vor der Beschlussfassung im Kabinett erheblich verändert wird. Er sollte auf das zurückgeführt werden, was im Koalitionsvertrag zwingend vorgesehen ist. Alle gesetzlichen Regelungen sollten den Tarifpartnern abweichende Regelungen ermöglichen, wie das auch bisher in der Zeitarbeit war.

In erheblichem Maße Rechtsunsicherheit erzeugt

Vor allem aber darf keine Veränderung des Arbeitsvertragsrechts vorgenommen werden, die in der Koalitionsvereinbarung überhaupt nicht vorgesehen ist. Damit würde in erheblichem Maße Rechtsunsicherheit erzeugt, und bisher unstreitige Werkverträge durch selbständige Unternehmen würden in Frage gestellt oder unmöglich gemacht. Ein im Entwurf enthaltener Kriterienkatalog unterstellt das Vorliegen von Arbeitsverhältnissen, bei denen bisher ganz typische Dienst- oder Werkverträge durch selbständige Unternehmen vorliegen. Das Outsourcing bestimmter Dienstleistungen an selbständige Unternehmen würde damit ebenso vielfach gefährdet wie spezialisierte Zulieferung im Anlagenbau, IT-Dienstleister oder technische Serviceunternehmen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Koalition einen solchen praxisfremden, hochbürokratischen und in der Sache unsinnigen wie undurchführbaren Gesetzentwurf beschließen wird. Das wäre ein Angriff auf die moderne, arbeitsteilige Wirtschaft, auf bewährtes Outsourcing durch spezialisierte Unternehmen und ein Bremsklotz gegen die Vernetzung und Arbeitsteilung der Industrie 4.0."

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