Unter dem Titel “Warum Selbstständige nicht (zwingend) in die gesetzliche Rente gehören" hat sich Dr. Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln in einem Beitrag für Focus Online zur Debatte um eine Rentenpflicht für Selbstständige zu Wort gemeldet.
Wir sehen uns beim VGSD durch seine Feststellungen in mehreren Punkten in unserer Argumentation bestätigt. So schreibt er in Richtung der Gewerkschaften: “Wer also hofft [durch die Einbeziehung der Selbstständigen], zusätzliche Finanzierungsspielräume für eine großzügige Rentenpolitik erschließen zu können, der tut dies unweigerlich auf Kosten nachfolgender Generationen.”
Dr. Pimpertz zufolge “gibt es bislang keine empirische Evidenz dafür, dass Unternehmer und Freiberufler sich bewusst auf die steuerfinanzierte Grundsicherung im Alter verlassen und auf eigene Vorsorgeanstrengungen zugunsten eines höheren Konsums in der Gegenwart zu verzichten”. Genau dies wird uns Selbstständigen allerdings unterstellt, um so eine Altersvorsorge- oder Rentenversicherungspflicht zu fordern.
Altersvorsorgepflicht als möglicher Kompromiss
Der Wissenschaftler weist auch auf die hohen Folgekosten einer finanziellen Überforderung der Selbstständigen hin: “Denn gerade für Start-ups und Selbstständige mit geringem Einkommen kann eine Beitragsbelastung von derzeit 18,7 Prozent zu einer Nettoeinkommenseinbuße führen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht länger lohnend erscheinen lässt.” Dies könne zu Wohlstandverlusten durch den Wegfall von Erwerbstätigkeit und zu höhreren Transferzahlungen führen.
Als möglichen Kompromiss sieht Pimpertz eine Altersvorsorgepflicht in nicht näher beschriebener Mindesthöhe mit dem Ziel, das Grundsicherungsniveau abzusichern und der Option, einkommensabhängig in die Rentenversicherung einzuzahlen, ein Modell das nahe bei dem liegen dürfte, was die CDU-Fraktion kürzlich gefordert hat.
Problem hierbei sind die hohen Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die bei Selbstständigen um ein Vielfaches höher liegen als bei Angestellten (rund 400 statt 80 Euro/Monat). Auch wenn eine Altersvorsorgepflicht einkommensabhängig ausgestaltet ist, würde sie kumulativ zu den hohen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsbeiträgen zu einer Überlastung führen.
Unsere Arbeitsgruppe Rentenpflicht hat Dr. Pimpertz angeschrieben und auf diesen Punkt aufmerksam gemacht.
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