Viele Selbstständige und sogar Künstler haben sich über verschärfte Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung geärgert.
Der bürokratische Aufwand ist erheblich, aber immerhin scheint jetzt wieder mehr Geld in die Künstlersozialkasse (KSK) zu kommen: Anfang dieses Jahres wurde die Künstlersozialabgabe von 5,2 auf 4,8 Prozent reduziert, Anfang 2018 sinkt sie weiter auf 4,2 Prozent.
Rund 185.000 Künstler und Publizisten sind in der KSK pflichtversichert und müssen nur den Arbeitnehmerbeitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Der Rest kommt vom Staat (20 %) sowie über die Künstlersozialabgabe von „Verwertern“ (30 %).
Fast jeder Selbstständige, der Werbung betreibt, wird früher oder später beitragspflichtig
Darunter verstand man früher vor allem Werbeagenturen, Verlage, Filmstudios usw. Abgabepflichtig ist aber jeder Selbstständige, der Kreativen (dazu zählen auch Web- und Grafikdesigner, Texter usw.) Aufträge im Gesamtwert von mehr als 450 Euro pro Jahr erteilt. Ob der Auftragnehmer selbst von der KSK profitiert oder nicht, ist unerheblich. Besondere Regeln gelten, wenn der Auftragnehmer eine GmbH ist.
Die abgabepflichtigen Umsätze muss der Auftraggeber unaufgefordert bei der KSK melden (zumindest gilt das im ersten Jahr, später fordert ihn die KSK zur Meldung auf). Am besten vermerkt man in Frage kommende Umsätze in der Rechnungsliste bzw. Buchhaltung, damit man am Jahresende erkennen kann, welcher Betrag zusammengekommen ist. Oft beträgt die Abgabe nur wenige Euro, bei 1.000 Euro Rechnungsbetrag (netto) für die Erstellung einer Geschäftsausstattung beträgt die Abgabe z. B. 48 Euro (ab 2018 dann 42 Euro).
So prüft die Deutsche Rentenversicherung
Seit einigen Jahren verlangt die DRV bei ihren regelmäßigen Betriebsprüfungen (bei allen Unternehmern mit Angestellten) ein Formular, auf dem die gemeldeten Beträge aufgelistet sind. Diese gleicht sie dann mit der KSK ab.
Das hat dazu geführt, dass 2015 und 2016 rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden, ca. 17.000 haben sich selbst bei der KSK gemeldet.
2017 werden Einnahmen in Höhe von 320 Millionen Euro aus der Künstlersozialabgabe erwartet. Das entspricht einem Zuschuss von 1.730 Euro pro KSK-Versichertem.
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