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Lockdown bis Ende Januar verlängert Und was ist mit den Corona-Hilfen?

Auf der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten wurde der Lockdown bis Ende Januar verlängert und die Kontaktbeschränkungen verschärft. Das Ergebnisprotokoll liegt jetzt vor. Zu den Hilfen für die Wirtschaft heißt es:

Corona-Krise -

Novemberhilfen: Eine Milliarde ausgezahlt, Rest soll bis 10.01. folgen

"Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021."

Das Volumen der Novemberhilfe war auf 18 Milliarden Euro geschätzt worden. Das würde bedeuten, dass innerhalb der nächsten Tage 17 Milliarden Euro ausbezahlt werden. Oder wurden aufgrund der Einschränkungen auf direkt und mittelbar von Schließungen betroffene weniger Anträge gestellt als erwartet? Dazu gibt es bisher noch keine Aussage.

Dezemberhilfe kann beantragt werden, Abschlagszahlungen haben begonnen

"Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar."

November- und Dezemberhilfe können auf der Website des BMWi beantragt werden. Wir haben einen umfangreichen FAQ zur Novemberhilfe zusammengestellt, der analog auch für die Dezemberhilfe gilt.

Künftig nur noch Überbrückungshilfe III

"Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht.

Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren."

Von der Neustarthilfe in Höhe von 5.000 Euro ist in dem Protokoll keine Rede, obwohl diese sich auf den Zeitraum seit Anfang Dezember bezieht, wir fürchten, dass sich die Antragstellung durch die anderen Hilfen weiter verzögert.

Bei der Überbrückungshilfe II wurden nachträglich die Bedingungen verschärft in dem Sinne, dass neben einem Umsatzrückgang und der Beschränkung auf bestimmte weiterlaufende Kosten nun auch ein bilanzieller Verlust gegeben sein muss, eine Bedingung, die von Soloselbstständigen oft schwer zu erfüllen sein dürfte.

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