(Update vom 25.02.21) Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Neustarthilfe-Antrag erfreut sich enormer Beliebtheit und wir erhalten viele Anregungen dazu. Gerade haben wir unsere Hinweise zu den einzelnen Antragsschritten nochmals aktualisiert und ergänzt. Danke für euer Feedback und das Weiterempfehlen!
(Beitrag vom 21.02.21) Anhand von 42 Screenshots mit kurzen Erläuterungen führen wir dich Schritt für Schritt durch den Antrag auf Neustarthilfe.
Klicke dazu bitte in der Galerie unter diesem Beitrag auf den ersten Thumbnail. Mit den weißen Pfeilen rechts und links kannst du dann vor- und zurückblättern.
Lass dich nicht abschrecken: Ein Großteil des Antrags besteht aus Belehrungen bzw. Erklärungen, die du bestätigen musst. Viele Angaben werden via Elsterportal von deinem Finanzamt übernommen, auch diese musst du einfach bestätigen bzw. nochmals identisch angeben. (Wenn Angaben überholt sind, solltest du sie vorab auf Elster.de richtig stellen: es ist wichtig, dass beim Antrag die Angaben übereinstimmen, da sonst die Hilfe womöglich verweigert wird.)
Checkliste: Vor dem eigentlichen Ausfüllen solltest du dir über diese neun Punkte klar werden
- Verfüge ich über ein aktuelles Elster-Zertifikat? (Tipp: probeweise beim Corona-Hilfen-Portal einloggen und schauen ob es geht, natürlich ohne den Antrag zu stellen) Vor 2015 ausgestellte Zertifikate können nicht zur Antragstellung verwendet werden und müssen neu beantragt werden (Hilfe bitte "aufklappen" und Link folgen.)
- Sind alle Angaben auf Elster.de noch aktuell - inklusive meiner Kontoverbindung und E-Mail-Adresse?
- In welcher Branche bin ich schwerpunktmäßig tätig und wie ist deren GZ-Code (2008) bzw. die dazu korrespondierende genaue Bezeichnung. (Weitere Tipps dazu findest du beim entsprechenden Screenshot unten.)
- Will ich wirklich Neustarthilfe beantragen oder ist Überbrückungshilfe III für mich günstiger?
- Erfülle ich alle Antragsvoraussetzungen wie Mitarbeiterzahl, Hauptberuflichkeit usw.?
- Falls ich zwischen 1.1.2019 und 30.04.2020 gegründet habe bzw. 2019 wegen Krankheit, Pflege oder Elternzeit geringere Einkünfte hatte: Welches Gründungsdatum muss ich angeben und welcher Vergleichszeitraum ist für mich der günstigste?
- Was war mein Umsatz aus selbstständiger Tätigkeit (inklusive anderer Einnahmen, die ich ggf. hinzurechnen darf) im Jahr 2019 (bzw. dem abweichenden Vergleichszeitraum)?
- Was waren meine Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit (inklusive anderer Einnahmen, die ich ggf. hinzurechnen darf)?
- Nach einer Schätzung deines Umsatzes im ersten Halbjahr 2021 wirst du nicht gefragt. Du musst ihn dann im Rahmen der Endabrechnung im zweiten Halbjahr 2021 melden. Solltest du weniger als 10 Prozent Umsatzrückgang gegenüber dem 6-monatigen Vergleichsumsatz erleiden, musst du die Hilfe vollständig zurückbezahlen – und natürlich auch dann, wenn du die Endabrechnung nicht bis zum Jahresende ausfüllst.
- Falls du zum Zeitpunkt der Antragstellung z.B. aufgrund bereits vereinnahmter Zahlungen in entsprechender Höhe, sicher bist, im ersten Halbjahr nicht mehr als 10 Prozent Umsatzrückgang zu erleiden, ist ein Antrag wahrscheinlich nicht zulässig. Da die weitere Entwicklung höchst unsicher ist, solltest du in deiner Umsatzschätzung allerdings sehr vorsichtig sein.
Schau dir am besten zunächst in der Galerie unten den Antragsprozess an, um dich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Bei der Beantwortung der obigen Fragen helfen dir unsere Experten-Telko zur Neustarthilfe bzw. unsere Frage & Antwort-Session zur Neustarthilfe.
Weitere Hinweise und Tipps willkommen!
Du hast noch weitere Hinweise und Tipps zum Antragsprozess? Nutze dafür gerne die Kommentarfunktion unten!
Alle Angaben ohne Gewähr / Ganz herzlichen Dank an Steuerberater Frank Scheele aus Darmstadt für die Bereitstellung der Screenshots!
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