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VGSD plädiert in Berlin für gerechtere Krankenkassenbeiträge

Der VGSD hat sich als ernst zu nehmender Gesprächspartner für die Politik etabliert: Bei einer Anhörung im Bundestag kam unser Vorsitzender Andreas Lutz als Vertreter der Selbstständigen zu Wort. Thema der Veranstaltung war die Bemessung der Beiträge, die Selbstständige an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Hier führt die aktuelle Regelung zu massiven Nachteilen für Freelancer mit geringem Einkommen. Diesen Missstand abzustellen, ist ein Hauptanliegen der VGSD-Mitglieder.

Auslöser für die Anhörung des Gesundheitsausschusses war ein Antrag der Linken-Fraktion: Sahra Wagenknecht & Co. wollen die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag von derzeit rund 2.230 Euro auf 450 Euro senken. Oberhalb dieser Grenze sollen Freelancer einkommensabhängige Beiträge zahlen. SPD und Grüne unterstützen diesen Vorschlag.

"Selbstständige mit geringem Einkommen zahlen zu hohe Beiträge"

Unter den eingeladenen Sachverständigen waren Vertreter von Krankenkassen klar in der Mehrheit. Ebenfalls vertreten waren Sozialverbände, Verbraucherschützer, der DGB – und der VGSD. Auf Anfrage eines SPD-Vertreters erklärte Andreas Lutz die Konsequenzen der aktuellen Regelung: Betroffen seien alle Freelancer, die monatlich weniger als etwa 2.230 Euro Gewinn erzielen. Sie zahlen überproportional viel für die Krankenversicherung.

Viele der Betroffenen sind Selbstständige in Teilzeit, die im Hauptberuf Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Da ihnen nicht viel Zeit zum Arbeiten bleibt, erreichen sie selbst bei einem ordentlichen Stundensatz die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag nicht. Im Vergleich zu Angestellten werden diese Freelancer unfair behandelt: Sie zahlen höhere Beiträge. Und: Das Geld, das sie für überhöhte Krankenversicherungsbeiträge ausgeben, fehlt oft für die Altersvorsorge.

Krankenversicherer bieten niedrigere Bemessungsgrundlage an

Die Spitzenverbände der Krankenversicherer lehnen zwar eine Senkung der Bemessungsgrundlage auf 450 Euro ab, sind aber zu Zugeständnissen bereit. Als neue Bemessungsgrundlagen für den Mindestbeitrag wurden 1.487,50 Euro und 991,67 Euro ins Spiel gebraucht. Die krummen Beträge ergeben sich durch höhere Sozialversicherungsmathematik: Die aktuelle Bezugsgröße von 2.231,25 Euro monatlich errechnet sich laut GKV-Spitzenverband, indem man pro Kalendertag den „vierzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme“ unterstellt. 1.487,50 Euro monatlich entsprächen in dieser Gleichung einem Sechzigstel, 991,67 Euro einem Neunzigstel.

Fazit: Gerechtere Krankenkassenbeiträge für Freelancer sind zwar längst noch nicht beschlossen – derzeit zieht die CDU/CSU nicht mit. Aber immerhin ist die politische Diskussion in Gang gekommen, drei Bundestagsfraktionen haben die Bedeutung des Themas erkannt.

Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.

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