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Wirtschaftsminister der Länder wollen Pauschale für Lebenshaltungskosten als Teil der Soforthilfe des Bundes

Am 8. April, dem Mittwoch letzter Woche, haben die Wirtschaftsminister der 16 Bundesländer einen bemerkenswerten Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geschrieben.

In dem Schreiben ging es um die Soforthilfe des Bundes. Die Länder vergeben diese in dessen Auftrag und haben folglich mehr Kontakt zu den Betroffenen und den bei der Vergabe entstehenden Problemen, während das Bundeswirtschaftsministerium ihnen in fast täglichen Rundmails genaue Vorgaben zu machen versucht, wie sie die Hilfen zu vergeben haben.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 23. März bei der Vorstellung der Soforthilfen für Selbstständige

Soforthilfe läuft ins Leere

Die Erfahrung der Länder: Die Vergabebedingungen des Bundes führen dazu, dass die Soforthilfen bei vielen Betroffenen ins Leere laufen oder gar nicht erst beantragt werden. Momentan ist eine Auszahlung nämlich auf laufende Betriebskosten beschränkt. Bei einem Großteil der Selbstständigen, die im Homeoffice arbeiten oder direkt beim Kunden bzw. am Veranstaltungsort gibt es neben der Handyrechnung aber nur wenige betriebliche Kosten.

Die weggebrochenen Einnahmen fehlen bei den meisten Solo-Selbstständigen an einer ganz anderen Stelle, nämlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, der privaten Miete (die oft ein Arbeitszimmer umfasst) und der Krankenversicherung.

1,5 Millionen, also fast 70 Prozent der Solo-Selbstständigen betroffen

Aufgrund des bestehenden Lock-downs würden einem Großteil der 2,2 Millionen Solo-Selbständigen die Geschäfte auf breiter Front wegbrechen, heißt es in dem Brief: „Daher sind voraussichtlich deutlich mehr als anderthalb Millionen Solo-Selbständige in Deutschland in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht“.

Zu diesem Kreis zählten laut dem Papier vor allem Berufe, die Dienstleistungen beim Kunden erbringen, von Künstlern und Kreativen bis hin zu Dozenten und Sporttrainern.

Doppelte Bürokratie sei kein sparsamer Umfang mit öffentlichen Mitteln

Eine wirksame Fördermaßnahme für Soloselbständige dürfe "über die enge Eingrenzung auf eine reine Sachkostenentschädigung nicht wieder den größten Teil dieser Zielgruppe ausgrenzen", fordert die Landeswirtschaftsminister-Konferenz in deutlichen Worten.

Die Länder wollen die Solo-Selbstständigen nicht länger auf Hartz IV verweisen, wie Peter Altmaier und sein Kollege Hubertus Heil ihnen dies vorzuschreiben versuchen.

Die Länder sehen darin nämlich eine doppelte Bürokratie – für sich und für die Betroffenen: Wer unverschuldet in Not gerät, muss zuerst die Soforthilfe und zusätzlich noch Hartz IV beantragen, wobei die Soforthilfe dann nicht selten als Einnahme von der Grundsicherung abgezogen wird. Die doppelte Bürokratie „ist nicht im Interesse der Unternehmen und auch kein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Ressourcen“ schreiben die Länder an Minister Altmaier.

Vielmehr will man durch eine höhere, die Lebenshaltungskosten pauschal berücksichtigende Soforthilfe "in jedem Fall ohne die Beantragung von Arbeitslosengeld II" auskommen.

Monatlicher Pauschbetrag von 1.000 Euro gefordert

Konkret schlagen die Länder vor, dass alle Selbstständigen, die "ihre Dienstleistung außer Haus und beim Kunden erbringen" einen monatlichen Pauschalbetrag von 1000 Euro erhalten. Sie sollen hierzu lediglich nachweisen müssen, dass sie "coronabedingt substantielle Umsatzeinbrüche" von mindestens 50 Prozent haben. Die Zahlung soll auf drei Monate begrenzt sein und zusätzlich zu dem Zuschuss zu den Betriebskosten ausgezahlt werden.

Baden-Württemberg ist diesen Weg schon auf eigene Faust gegangen und erkennt im Rahmen der Soforthilfe eine Pauschale für Lebenshaltungskosten, Miete und Krankenversicherung in Höhe von 1.180 Euro pro Monat an.

Notfalls will man die damit verbundenen Ausgaben wohl alleine tragen, wenn der Bund Schwierigkeiten bei der Erstattung macht. Ein solches Risiko können sich weniger reiche Bundesländer allerdings nicht leisten.

Bundesländer haben versuch(t)en teilweise auf eigene Faust zu helfen

Berlin und Hamburg hatten das Länderprogramm genutzt, um die Solo-Selbstständigen für ihren Verdienstausfall mindestens teilweise zu entschädigen. Allerdings sind die dafür in Berlin zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht und die Vergabe ausgesetzt – obwohl zuvor gesagt wurde, dass es kein Windhundrennen geben werde.

Die anderen Bundesländer hoffen nun auf ein Einlenken von Bundesminister Altmaier. Eine Antwort von ihm steht aber nach wie vor aus.

Der Brief kam auf Initiative Bremens zustande (der Stadtstaat führt zurzeit den Vorsitz in der Runde der Landeswirtschaftsminister) und wurde einstimmig beschlossen, nachdem offenbar erhebliche Bedenken Bayerns zerstreut werden konnten.

Quellen:

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