(Update vom 08.04.21) Stand Dienstag dieser Woche haben 136.584 Selbstständige Antrag auf Neustarthilfe gestellt und 828 Millionen Euro beantragt. Mehr als 95 Prozent davon sind bereits ausgezahlt: 132.466 Anträge im Volumen von 791 Millionen Euro, meldet das BMWi. Pro Antrag wurden durchschnittlich 6.000 Euro beantragt.
Jetzt 114.000 Anträge auf Neustarthilfe gestellt, rund 600 Millionen Euro ausbezahlt
(Update vom 24.03.21) Inzwischen haben 114.200 Selbstständige den Antrag auf Neustarthilfe gestellt und rund 700 Mio. Euro beantragt, rund 600 Millionen Euro davon wurden bereits ausbezahlt, meldet das BMWi. Das Ministerium gibt die Ziffern nur noch auf 100 Millionen Euro gerundet an. Im Vergleich zu den Hilfen für andere Gruppen ist die für Soloselbstständige vergleichsweise preisgünstig... Warum ging das nicht eher so?
Jetzt 96.000 Anträge auf Neustarthilfe, 572 Millionen Euro ausbezahlt
(Update vom 17.03.21) Stand vorgestern wurden beim BMWi 96.000 Anträge auf Neustarthilfe gestellt und ein Volumen von 571,8 Mio. Euro ausbezahlt, das entspricht 94 Prozent der beantragten Summe. Durchschnittlich wurden also gut 6.300 Euro beantragt.
Seit heute kann die Neustarthilfe auch für Umsätze aus Personengesellschaften beantragt werden, an denen man beteiligt ist bzw. für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften. Leider ist dies nur über Steuerberater und andere prüfende Dritte möglich.
Wir veranstalten am Montag, 22. März (16:00 bis 17:30 Uhr), eine Experten-Telko mit Steuerberater Frank Scheele und VGSD-Vorstand Andreas Lutz, bei der sie eure Fragen zu den Neuerungen beantworten. Zur Anmeldung
Jetzt 61.000 Anträge auf Neustarthilfe gestellt, 332 Mio. Euro ausbezahlt
(Update vom 24.02.21) Stand heute hat das BMWi 61.000 Anträge auf Neustarthilfe ausbezahlt. Es berichtet von 332 Mio. Euro, die bereits ausgezahlt worden seien.
Nach unseren Berechnungen dürften damit bereits 80 bis 90 Prozent der bisher gestellten Anträge ausbezahlt worden sein.
Die Neustarthilfe kann seit genau zwei Wochen beantragt werden. In der ersten Woche wurden gut 41.000 Anträge gestellt, in der zweiten Woche knapp 20.000.
Viele Betroffene dürften von der Neustarthilfe aber noch gar nicht erfahren haben. Das ist schade, denn die Neustarthilfe ist grundsätzlich sinnvoll ausgestaltet, ein Großteil der Selbstständigen ohne oder mit weniger als einem Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) können davon profitieren. Was uns an der neuen Hilfe gefällt und was nicht, diskutieren wir weiter unten in diesem Beitrag.
41.500 Anträge gestellt, 200 Millionen Euro ausbezahlt
(Update vom 24.02.21) Stand Dienstag dieser Woche (23.02.21) sind beim BMWi 41.500 Anträge im Volumen von etwa 200 Millionen Euro eingegangen, davon sind knapp 200 Millionen Euro auch bereits überwiesen. Dies kann man der wöchentlich aktualisierten Übersicht des BMWi über Corona-Hilfen für Unternehmen entnehmen. Mit den Informationen, die wir für dich auf unserer Themenseite neustarthilfe.de zusammengestellt haben, wird auch dir den Antrag auf die bis zu 7.500 Euro gelingen!
Bereits 29.000 Anträge gestellt: Für viele die erste Corona-Hilfe, die wirklich ankommt
(Beitrag vom 20.02.21) Am Dienstagvormittag, parallel zu einer Videokonferenz von Minister Altmaier mit 40 Wirtschaftsverbänden hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 16.02.21 die Antragsplattform für die Neustarthilfe freigeschaltet. Stand heute wurden 29.000 Anträge gestellt über durchschnittlich 5.838 Euro. Von den resultierenden 169,3 Millionen Euro Antragsvolumen wurden 40 Prozent bereits ausgezahlt.
Pro: Erfüllt viele Forderungen
Statt bestimmte Branchen zu bevorzugen, richtet sich die neue Förderung nach objektiven betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Auch ist sie nicht auf einen, sondern auf sechs Monate angelegt, so dass Antragstellung und -bearbeitung in einem sinnvollen Verhältnis zur Förderung stehen.
Vor allem darf sie anders als die Sofort- und Überbrückungshilfe de facto auch für die Lebenshaltung verwendet werden. Man braucht keinen Steuerberater zur Antragstellung und muss auch keine Betroffenheit von Schließungen nachweisen wie bei der November- und Dezemberhilfe. Für viele Selbstständige wird die Neustarthilfe deshalb die erste Coronahilfe des Bundes sein, die wirklich ankommt.
Ergebnis eines langen Kampfes
Grundsätzlich sehen wir die Neustarthilfe also positiv. Wir haben sehr lange für eine solche Hilfe kämpfen müssen, die in der breite ankommt und auch für den Lebensunterhalt verwendet werden darf. Auch unsere Forderung nach einer Erhöhung ist zumindest teilweise umgesetzt worden: Ursprünglich waren bei der Neustarthilfe eine Obergrenze von 5.000 Euro (für damals sieben Monate) geplant gewesen, jetzt sind es 7.500 Euro.
Erfreulich ist grundsätzlich auch, dass die Neustarthilfe nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Den rund 90 Prozent der betroffenen Selbstständigen, die trotz hoher Umsatzausfälle keine Grundsicherung erhalten, hilft das allerdings wenig. Deshalb hatten wir eine Erhöhung der Obergrenze der Neustarthilfe auf mindestens 10.000 Euro gefordert.
Contra: Zu spät, zu niedrig, bei niedrigen Umsätzen zu hohe Anrechnung
Viele Betroffene befinden sich aufgrund von Veranstaltungsverboten effektiv ja schon seit März 2020 im Lockdown und sie erhielten in dieser Zeit häufig keine oder kaum andere wirksame Hilfen, auch keine Grundsicherung. Stattdessen mussten sie Ersparnisse bzw. ihre Altersvorsorge auflösen. Bezogen auf den Gesamtzeitraum von 16 Monaten beträgt die Neustarthilfe bei ihnen knapp 470 Euro pro Monat, sofern sie sie überhaupt in voller Höhe erhalten.
Kritisch sehen wir auch, dass Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sich gegenseitig ausschließen. Die Selbstständigen, soweit sie einen Anspruch auf Neustarthilfe haben, müssen sich de facto zwischen einem Zuschuss zu ihrem Lebensunterhalt oder zu ihren fixen Kosten entscheiden.
Problematisch ist auch, dass diejenigen, die 2019 ein schlechtes Jahr hatten und einen 6-monatigen Vergleichsumsatz von weniger als 15.000 Euro erzielten, durch die Natur der Förderung quasi auf diesem niedrigen Niveau eingefroren werden. (Betroffen ist u.U. auch, wer viel im Ausland tätig war. Solche Umsätze werden nicht anerkannt, obwohl sie im Inland versteuert wurden. U.U. lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten, weil eine Nachbesserung nicht ausgeschlossen erscheint.)
Wer von ihnen im ersten Halbjahr mehr als 40 Prozent des Vergleichsumsatzes erzielt, bekommt darüber hinausgehende Umsätze bis zum Niveau von 90 Prozent abgezogen, hat somit kaum Chancen über das geringe 2019er-Niveau hinauszukommen. Dahinter steht seitens der BMWi der an sich nachvollziehbare Wunsch, keine Überkompensation zu leisten, was aber nicht berücksichtigt, dass die Betroffenen lange Zeit in der Krise gar keine Hilfen erhalten haben. Die Neustarthilfe bleibt insofern hinter Regelungen, wie sie z.B. Baden-Württemberg und NRW gewählt hatte, noch immer deutlich zurück. Dort konnte man im Rahmen der Überbrückungshilfe bis zu 1.180 Euro erhalten und zusätzlich Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten.
Bitte schon jetzt über Verlängerung nachdenken
Wir würden uns wünschen, dass die Novemberhilfe nachgebessert und vor allem auch verlängert wird. Denn wir bezweifeln angesichts der sich andeutenden dritten Infektionswelle, dass im zweiten Halbjahr in relevanter Zahl Veranstaltungen, Messen usw. stattfinden können. Mit deren Planung müsste sonst jetzt begonnen werden. Deshalb sollten sich die Verantwortlichen schon jetzt auf eine längere Dauer der Krise vorbereiten und die Neustarthilfe sicherheitshalber verlängern, damit die Betroffenen im Spätsommer und Herbst nicht wieder viele Monate warten müssen, um Hilfe zu erhalten.
Neustarthilfe wird neben Soforthilfe am breitesten genutzte Förderung werden
Trotz all dieser kritischen Punkte begrüßen wir den Start der Neustarthilfe ausdrücklich und setzen uns dafür ein, dass möglichst viele Betroffene von ihr erfahren und sie erfolgreich beantragen.
Bei unserer Experten-Telko "Pro und Contra: Was spricht für die Neustarthilfe, was gegen sie?" fragten wir die Teilnehmer, welche Corona-Hilfen sie beantragt haben bzw. planen zu beantragen. Hier die Ergebnisse:
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Soforthilfe … 72%
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Überbrückungshilfe … 20%
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November-/Dezemberhilfe … 21%
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Neustarthilfe … 70%
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Hilfe/n meines Bundeslandes … 15%
Die Antworten zeigen, dass Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfe aufgrund der hohen Hürden nicht in der Breite angekommen sind. Die Neustarthilfe hat das Zeug, ähnlich häufig beantragt zu werden wie die Soforthilfe. Im Gegensatz zu dieser darf sie jedoch auch für die Lebenshaltung verwendet werden.
Wie siehst du die Neustarthilfe?
Überwiegen für dich eher die positiven Aspekte oder eher die kritischen Punkte? Wir sind gespannt auf deinen Kommentar!
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