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FAQ zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige kann man in der Gründungsphase freiwillig beitreten, wenn man bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Dadurch entsteht allerdings ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag", das erst nach fünf Jahre gekündigt werden kann - eigentlich zumindest...

Interessant ist die Versicherung insbesondere als Absicherung für Gründer, die sich ihrer Sache noch nicht ganz sicher sind. Das höchste Arbeitslosengeld erhalten - bei identischen  Beiträgen - Selbstständige mit hoher formaler Qualifikation sowie Verheiratete (Steuerklasse 3) mit Kindern.

Frage: Wann wird man denn als Selbstständiger arbeitslos? Wenn Aufträge wegfallen und man keinen Gewinn mehr erwirtschaftet?

Antwort: Dass kein Geld reinkommt reicht als Voraussetzung nicht aus. Arbeitslos wird man, wenn man insgesamt weniger als 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Dabei zählt nicht nur die Arbeitszeit, die man in Rechnung stellt, sondern auch Vor- und Nacharbeiten.

Frage: Damit man in einem solchen Fall Arbeitslosengeld bekommt, muss man sich aber versichern. Kann sich jeder Selbststädige tun oder ist das an bestimmte Voraussetzungen gebunden?

Antwort: Um der Versicherung beizutreten, muss man unmittelbar vor der Gründung Arbeitslosengeld bezogen haben oder zumindest Anspruch darauf haben. Letzteres setzt voraus, dass man innerhalb der zwei Jahre vor Gründung mindestens zwölf Monate arbeitslosenversichert gewesen ist. Innerhalb von drei Monaten nach der Gründung muss man dann den Antrag stellen.

Frage: Wie berechnet sich bei Selbstständigen der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung?

Antwort: Der monatliche Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern beträgt einheitlich 87,15 Euro (neue Bundesländer: 75,60 Euro) pro Monat. Gründer zahlen im Jahr der Gründung und dem folgenden Kalenderjahr die Hälfte, also 43,58 (37,80) Euro. Man zahlt die Beiträge von 3% also auf ein fiktives Einkommen von 2.905 Euro (2.520) Euro pro Monat.

Frage: Lohnt sich die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung überhaupt? Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man denn?

Antwort: Hier beginnt die Ungerechtigkeit: Obwohl alle denselben Beitrag bezahlen, variiert das Arbeitslosengeld allein schon in den alten Bundesländern zwischen 728 Euro und 1.611 Euro. Wer als Alleinstehender keine Berufsausbildung hat, bekommt 728 Euro, mit Ausbildung 919 Euro, mit Meister 1.100 Euro und mit Studium 1.274 Euro. Mit Kind und Steuerklasse III kämen ungefähr 25% oben drauf.

Der arbeitslose Taxifahrer mit Germanistikbachelor erhält also 75% mehr Arbeitslosengeld als derjenige, der sich nach dem Abitur direkt selbstständig gemacht und auf eine Ausbildung verzichtet hat. Das resultierende Arbeitslosengeld ist in letzterem Fall wahrscheinlich oft niedriger als die Hartz-IV-Leistungen.

Hinzu kommt, dass nach einem erfolgreichen Anlaufen der Selbstständigkeit die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, sehr niedrig ist bzw. immer noch mehr “reinkommt” als das, was man an Arbeitslosengeld erhalten würde. Den Schutz braucht man also vor allem für die Anfangszeit.

Ich halte die Gestaltung von Beiträgen und Leistungen für wenig attraktiv. Das spiegelt sich darin wieder, dass die Zahl der Versicherten in den letzten Jahren stark abgenommen hat. Durch die im Vergleich zu Angestellten viel höheren Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fehlt zudem vielen der Selbstständigen, für die eine Absicherung wichtig wäre, das Geld.

Frage: Wie lange erhält man denn dann Arbeitslosengeld?

Antwort: Bis zum 50. Lebensjahr hat man maximal 12 Monate, später dann abhängig vom Alter bis zu 16, 20 bzw. 24 Monate Anspruch. Dazu muss man in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 24 (32, 40, 48) Monate Beiträge bezahlt haben. Mindestens aber muss man 12 Beitragsmonate nachweisen und hat dann 6 Monate Anspruch.

Frage: Welche Alternativen gibt es, wenn man nicht in die Arbeitslosenversicherung rein kommt?

Antwort: Wie gesagt: Die, die die Arbeitslosenversicherung eigentlich bräuchten, können es sich oft nicht leisten, weil sie in Verbindung mit ungerecht hohen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu teuer ist. Wer dagegen über finanzielle Rücklagen verfügt und erfolgreich in die Selbstständigkeit startet, kann sich die Beiträge sparen. Wir sprechen über ungefähr 4.200 bis 4.700 Euro Beiträge in den ersten fünf Jahren, das muss man mit dem Risiko einer Auftragsflaute abwägen und mit den Alternativen, die man dann hätte. Ein erfahrener Gründungsberater kann bei dieser Abwägung helfen.

Frage: Kann man als Selbstständiger die Arbeitslosenversicherung jederzeit kündigen?

Antwort: Man kann freiwillig innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung beitreten, dann entsteht aber ein  “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag”. Man kann es erstmals nach fünf Jahren kündigen - mit drei Monaten Frist. Das Versicherungsverhältnis endet aber auch, wenn man mehr als drei Monate lang die Beiträge nicht mehr bezahlt.

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