Bist du nach wie vor von der Corona-Krise betroffen und hast mit Umsatzrückgängen zu kämpfen, zum Beispiel weil Veranstaltungen auch im dritten Quartal nur eingeschränkt möglich und planbar sind?
Seit heute kannst du unabhängig von deiner Branche die "Neustarthilfe Plus" für die Monate Juli, August und September 2021 beantragen. Das Geld kannst du frei verwenden, also auch für private Lebenshaltungskosten – obwohl es als "Betriebskostenpauschale" deklariert ist.
Antragsberechtigt sind alle Selbstständigen die zum Stichtag 29.02.20 oder 31.06.21 (gemeint ist wohl der 30.06.21) entweder keine Mitarbeiter hatten oder weniger als ein Vollzeit-Mitarbeiteräquivalent. Du musst die Selbstständigkeit schon vor dem 01.11.20 begonnen haben und im Haupterwerb ausüben, das heißt im Vergleichszeitraum mindestens 51 Prozent deiner Einkünfte daraus bezogen haben.
Auch unständig Beschäftigte, Ein-Personen-GmbHs, GbRs und andere Personen-, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen die Hilfe beantragen.
Am Freitag, 23.07.21, bieten wir einen Experten-Talk mit Marcus Pohl zum Thema Neustarthilfe Plus an. Gleich anmelden und nicht verpassen!
(Diese und die anderen Angaben in diesem Beitrag verstehen sich ohne Gewähr, Stand: 16.07.21)
Du erhältst für das dritte Quartal bis zu 4.500 Euro Hilfe, maximal ein Achtel deines Jahresumsatzes 2019 ("50 Prozent eines dreimonatigen Referenzumsatzes", unter bestimmten Bedingungen können andere Vergleichszeiträume ausschlaggebend sein).
Während es bei der bisherigen Neustarthilfe im ersten Halbjahr bis zu 1.250 Euro (insgesamt 7.500 Euro) an Hilfe gab, sind es jetzt also 1.500 Euro pro Monat. (Bei Personen- und Kapitalgesellschaften kann die Förderung höher auffallen.)
Erst bei 10 Prozent Umsatzrückgang oder weniger vollständig zurückzuzahlen
Wenn dein Umsatz- bzw. Einnahmenrückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum 60 Prozent oder mehr beträgt, kannst du die Hilfe komplett behalten. Erst bei einem Rückgang von 10 Prozent oder weniger musst du sie vollständig zurückzahlen. Dazwischen ist die Neustarthilfe anteilig zu erstatten.
Die Antragstellung für Neutarthilfe und Neustarthilfe Plus geschieht unabhängig voneinander für den jeweiligen Zeitraum. Die im ersten Halbjahr und im dritten Quartal erzielten Umsätze werden also nicht miteinander verrechnet.
Du kannst den Plus-Antrag bis zum 31.10.21 stellen, also auch noch nachträglich, nachdem der Umsatz im dritten Quartal bereits feststeht.
Antragstellung von Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus völlig unabhängig voneinander
Wir gehen davon aus, dass es analog zur Neustarthilfe Plus auch eine Überbrückungshilfe III Plus für das dritte Quartal geben wird. Eventuell lohnt es sich deren Bedingungen abzuwarten und sich dann zwischen den beiden Alternativen zu entscheiden, ein Wechsel ist aber offenbar auch noch nach Antragstellung möglich.
Wenn du im ersten Halbjahr keine Neustarthilfe oder ggf. statt dessen die Überbrückungshilfe III beantragt hast, hat dies keinen Einfluss auf deine Wahl der Hilfe für das dritte Quartal.
Den Antrag kannst du selbst online stellen – bisher also nur ohne Steuerberater. Das soll aber mit etwas zeitlicher Verzögerung möglich werden. Die Kosten für die Beratung und Antragstellung durch einen prüfenden Dritten sollen dann wahrscheinlich wieder bezuschusst werden.
Stipendien, Weiterbildungs-Bafögs, Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding zählen nicht als Umsatz und es erfolgt keine Anrechnung auf die Grundsicherung. Die Hilfe ist umsatzsteuerfrei, unterliegt aber der Einkommensteuer, du musst sie also am Jahresende, soweit sie von dir nicht zurückbezahlt wurde, als Einkommen angeben und versteuern.
Auch wenn wir uns eine deutlich großzügigere Hilfe gewünscht hätten, die für die besonders hart von der Krise Betroffenen bis Jahresende bezahlt wird, freuen wir uns, dass die Neustarthilfe für das dritte Quartal "verlängert" und zumindest etwas erhöht wurde. Dafür haben wir uns seit Monaten eingesetzt.
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