In der April-Ausgabe des "handwerk magazin" diskutiert VGSD-Vorstand Andreas Lutz mit Gundula Roßbach, der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV), über die geplante Altersvorsorgepflicht (AVP). Im Oktober 2023 werden Sie ihre Meinungen face-to-face austauschen.
Das "handwerk magazin" lädt regelmäßig Vertreter von Staat und Verbänden zur Diskussion über aktuelle Themen. Auf Seite 60 der April-Ausgabe (als Print-Exemplar bereits erschienen, Anfang Mai auch online) sagt DRV-Chefin Roßbach: "Es ist ein wichtiges sozial-politisches Ziel, Selbstständige abzusichern". Andreas vom VGSD hat nichts gegen dieses Ziel, verlangt aber auf Seite 61: "Die Regierung muss ihre Hausaufgaben erst noch machen."
Roßbach verweist auf die im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgesehene Altersvorsorgepflicht mit Opt-out-Möglichkeit – und darauf, dass Deutschland laut OECD zu den ganz wenigen Ländern gehört, in denen es eine solche Pflicht noch nicht gibt. Selbstständige wären nach deren Einführung seltener auf Grundsicherung im Alter angewiesen, Wettbewerbsverzerrungen könnten vermieden werden und Selbstständige würden neben der Rente auch von Rehabilitations-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen profitieren.
Roßbach fordert, dass der Gesetzgeber bei der Einführung konsequent auf digitale Verfahren setzt, so dass die benötigten Informationen der DRV "once only" mitzuteilen sind und dann digital mit den anderen Beteiligten ausgetauscht werden können.
"Ich bin froh, dass die etablierten Selbstständigen nicht unter die Altersvorsorgepflicht fallen werden", erwidert Andreas. Denn viele Selbstständige sorgten mit Immobilien und privaten Rentenversicherungen vor und hätten sich mit diesen Formen der Altersvorsorge langfristig gebunden. Vor der Einführung der AVP müsse die Regierung zudem unbedingt für eine faire Berechnung von Kranken-, Pflege- und auch Rentenversicherungsbeiträge sorgen, sonst würden Gründer finanziell überfordert und das Gründungsgeschehen noch weiter zurückgehen.
Die vorgesehene Opt-out-Möglichkeit müsse attraktiver ausgestaltet werden durch die Einführung eines Altersvorsorge-Depots. Und bevor die DRV Daten aller künftigen Selbstständigen erhalte und mit anderen austausche, müsse für Rechtssicherheit in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit gesorgt werden.
Persönliche Begegnung in Düsseldorf folgt
Dem Austausch in Textform wird am 6. Oktober ein persönliches Aufeinandertreffen folgen: Beide sind als Redner auf die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbands eingeladen, die die "Soziale Sicherung Selbstständiger" zum Thema hat. Sie findet in den Räumen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland statt. Gundula Roßbach wird zum Thema "Obligatorische Absicherung von Selbstständigen – konsequent digital" sprechen, Andreas zum Thema "Wirksame soziale Absicherung Selbstständiger im Hinblick auf Arbeitslosigkeit und Altersvorsorge aus Sicht der Betroffenen".
Auf der Veranstaltung werden auch mehrere Richter/innen des Bundessozialgerichts, BMAS-Staatssekretär Rolf Schmachtenberg sowie zahlreiche Wissenschaftler und Vertreter anderer Organisationen sprechen. Wir freuen uns auf diese Gelegenheit zum Austausch, denn im zweiten Halbjahr 2023 ist das Gesetzgebungsverfahren für eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geplant.
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