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Vorschläge für Koalitionsvertrag Was der DIHK zu Statusfeststellung und Altersvorsorgepflicht fordert

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat detaillierte Vorschläge für die Koalitionsverhandlungen gemacht und sich dabei auf erfreuliche Weise zu zwei zentralen Anliegen von Selbstständigen geäußert.

Union und SPD müssen sich auf einen Koalitionsvertrag einigen, der DIHK macht Vorschläge dafür

Gleich auf der zweiten Seite des 32-seitigen Dokuments, das dem VGSD vorliegt, fordert der DIHK unter der Kapitelüberschrift "Mehr Arbeit für mehr Wohlstand", das Statusfeststellungsverfahren (SFV) im Sinne von Auftraggebern und -nehmern rechtssicher auszugestalten durch gesetzliche Positivkriterien. Beitragszahlungen sollen künftig nur dann rückwirkend erhoben werden dürfen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies sind auch zwei zentrale Forderungen des VGSD.

DIHK fordert Gesetzesänderung beim SFV

Besonders freut uns, dass der DIHK sich damit klar für eine Gesetzesänderung ausspricht. Die Industrie- und Handelskammern sind mit ihren umfangreichen Weiterbildungsangeboten seit dem Herrenberg-Urteil ebenfalls massiv von Rechtsunsicherheit betroffen. Hier der Textvorschlag, der in "Wir"-Form geschrieben ist, so dass er theoretisch 1:1 in den Koalitionsvertrag übernommen werden könnte:

"Um Selbstständigkeit zu fördern und Scheinselbständigkeit zu verhindern, bedarf es Rechtssicherheit und besserer rechtlicher Rahmenbedingungen. Wir passen das Statusfeststellungsverfahren im Sinne der Selbständigen und Unternehmen an. Um Selbstständigkeit rechtssicher von tatsächlich missbräuchlichen Arbeitsverhältnissen abzugrenzen, bedarf es gesetzlicher Positiv-Kriterien.

Der Einsatz von selbständigen Lehrkräften muss auch nach der – bis Ende 2026 – befristeten Übergangsregelung rechtssicher und praktikabel durch eine gesetzliche Anpassung ermöglicht werden. Im Falle einer abhängigen Beschäftigung dürfen Beitragszahlungen nicht rückwirkend erhoben werden, wenn weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen wurde. Damit stärken wir Selbstständigkeit in unserem Land. Das Risiko für Unternehmen bei der Beauftragung von Selbständigen wird dadurch reduziert."

Altersvorsorgepflicht, aber Bestandsselbstständige sind rote Linie

Auf Seite 20 findet sich unter der Kapitelüberschrift "Sozialstaat zukunftsfest machen" die Abschnittüberschrift "Altersvorsorge für Selbstständige". Der DIHK spricht sich für eine Altersvorsorgepflicht (AVP) für künftige Selbstständige aus, die nicht schon versicherungspflichtig sind. So war es schon im Koalitionsvertrag der Ampel und früherer Regierungen vorgesehen, wurde aber von Hubertus Heil nicht umgesetzt. Der DIHK macht aber sehr deutlich, dass Bestandsselbstständige von der AVP ausgenommen bleiben müssen, wie das auch im Ampel-Vertrag vorgesehen war. Die Einbeziehung von Bestandsselbstständigen wäre für ihn das Überschreiten einer roten Linie.

Des Weiteren fordert er ein unbürokratisches Opt-Out durch Nachweis einer privaten Vorsorge. Dies fasst er sehr offen, vermutlich, um auch Immobilien weiter als Form der Altersvorsorge zu ermöglichen. Für Gründer will der DIHK eine Karenzzeit von "einigen Jahren". Hier der Textvorschlag im Original: 

"Eine Verpflichtung zur Altersvorsorge für Selbstständige, kann verhindern, dass einige im Alter wegen fehlender eigener Vorsorge auf Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Wir werden daher alle künftigen Selbstständige, die nicht bereits verpflichtend vorsorgen, in eine solche Pflicht einbeziehen.

Bereits aktive Selbstständige können sich darauf verlassen, dass ihre Altersvorsorgeentscheidungen nicht beeinflusst werden. Es wird für die neu abzusichernden Selbstständigen die Möglichkeit eines unbürokratischen Opt-Out geben, sofern eigene getätigte Vorsorge in einem möglichst einfachen Verfahren nachgewiesen wird. Für Existenzgründer wollen wir eine Karenzzeit von einigen Jahren zu Beginn der Existenzgründung einrichten.

Rote Linie: Alle Selbstständigen (auch Bestandsselbstständige) verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen."

Das DIHK-Papier enthält zahlreiche weitere Forderungen zur Entlastung der Wirtschaft, der Sicherung freien Handels, für eine bezahlbare Energieversorgung, die Förderung von Innovation und Digitalisierung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie von Aus- und Weiterbildung, des Gesundheitssystems sowie Vorschläge zu Bau und Verkehr, dem Staatshaushalt und der staatlichen Verwaltung.

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