(Update vom 14.06.21) Unserem Anliegen, die Corona-Soforthilfen zu verlängern, zu verbessern und rechtssicher auszugestalten, sei "teilweise entsprochen" worden. Mit dieser Begründung hat der Petitionsausschuss des Bundestages einen Schlussstrich unter unsere mehr als 58.500 mal mitgezeichnete Petition gezogen: Es hat mehr als ein Jahr gedauert von dem Einreichen unserer Petition bis zum Erhalt der siebenseitigen Beschlussempfehlung, auf deren Grundlage nun mit den Stimmen von Union und SPD das Verfahren beendet wurde.
Am 7. Mai 2020 hatten wir unsere Bundestagspetition eingereicht, nachdem letztes Frühjahr immer deutlicher geworden war, dass die Soforthilfe an den Bedürfnissen insbesondere von Soloselbstständigen vorbei ausgestaltet worden war und zu großer Rechtsunsicherheit führte. Statt diese Rechtsunsicherheit nachträglich zu beseitigen, werden die Antragsteller von damals inzwischen staatsanwaltlich verfolgt.
Bundestagspetition unter 25 erfolgreichsten der Bundestags-Geschichte
Unsere konstruktiven Verbesserungsvorschläge wollte man nicht hören: Zunächst gab es seitens des Ausschuss-Sekretariats den Versuch, unsere Petition mit einer anderen zusammenzulegen, die nur noch wenige Tage gelaufen wäre. Nur durch unser Einschreiten und mit Unterstützung von FDP und Grünen konnten wir erreichen, dass unsere Petition überhaupt mitgezeichnet werden durfte.
Trotz der im Vergleich zu privaten Petitions-Plattformen wenig nutzerfreundlichen Bundestagsseite und nicht unerheblicher technischer Probleme zeichneten am Ende mehr als 58.500 Selbstständige mit, was unsere Petition zu einer der 25 erfolgreichsten der Geschichte machte.
Aussprache trotz hoher Dringlichkeit erst nach sieben Monaten
Kurze Zeit hatten wir die Hoffnung, dass die Petition aufgrund der Dringlichkeit der Anliegen gleich nach der Sommerpause im Herbst 2020 behandelt würde – aber weit gefehlt. "Alles streng der Reihe nach" entschieden Union und SPD im Ausschuss und verweigerten zugleich zusätzliche Sitzungstermine. Die Aussprache über unsere Vorschläge für wirksamere Hilfen mussten bis 7. Dezember 2020 warten – ganz offensichtlich in der Hoffnung, bis dahin habe sich das Thema erledigt.
Genau sieben Monate nach dem Einreichen der Petition und mitten in der zweiten Pandemie-Welle fand dann die Aussprache statt – im Video haben wir für euch das Eröffnungsstatement von Andreas Lutz und die Antworten des für die Corona-Hilfen zuständigen parlamentarischen Wirtschafts-Staatssekretärs Thomas Bareiss zusammengefasst:
In diesem YouTube-Video haben wir die wichtigsten Passagen der Ausschusssitzung zusammengeschnitten, den vollständigen Mitschnitt der Ausschusssitzung haben wir weiter unten in diesem Beitrag eingebunden
Bareiss verwies in der Sitzung immer und immer wieder auf das seines Erachtens sehr großzügig und unbürokratisch ausgestaltete Arbeitslosengeld II und begründete damit, dass man den Selbstständigen, denen man zuvor die Berufsausübung verboten hatte, nicht würdevoller und wirksamer half.
Was steht in dem jetzt vorgelegten Ausschuss-Bericht?
Dabei hatte das BMWi zu diesem Zeitpunkt bereits auf mehrere VGSD-Forderungen reagiert, z.B. indem bei der November- und Dezemberhilfe bis 5.000 Euro sowie bei der damals bereits angekündigten Neustarthilfe eine Antragstellung auch ohne Steuerberater möglich war und die am Umsatz orientierten Hilfszahlungen auch für Lebensunterhalt, Miete und Krankenversicherung verwendet werden durften, sofern sie von der Höhe dafür ausreichten. Schon damals war ein wichtiger Streitpunkt die viel zu niedrige Höhe der Neustarthilfe, deren Ausgestaltung wir grundsätzlich für durchaus sinnvoll hielten.
Der Bericht bzw. die Beschlussempfehlung des Ausschusses wiederholt nun noch einmal die Argumente und Forderungen unserer Petition und verknüpft sie mit 46 weiteren letztes Jahr eingereichten Petitionen mit ähnlichem Inhalt, die damit zugleich "erledigt" werden.
Nach der Wiedergabe unserer Forderungen listen die Autoren auf, welche Hilfen die Regierung beschlossen hat. Deren Merkmale werden aufgezählt, ohne auf Widersprüche zu unseren Forderungen einzugehen, wenn es etwa darum geht, dass nebenberuflich Selbstständige bei den Hilfen weitgehend leer ausgegangen sind. Und auch auf das Erreichte, etwa dass Hilfen auch für den Lebensunterhalt verwendet werden dürfen oder die Neustarthilfe aufgestockt wurde, wird an keiner Stelle eingegangen. Gefordertes und Umgesetztes stehen unvermittelt hintereinander.
Petition erfolgreich - Umgang mit ihr und anderen Bundestagspetitionen jedoch unbefriedigend
Auch wenn die Autoren des Berichts es sich relativ eingemacht haben, in dem Bewusstsein, dass die Beschlussempfehlung ja so oder so mit der Mehrheit der Regierungsparteien beschlossen wird, freuen wir uns natürlich, dass wir mit unserer Petition letztlich Wichtiges erreicht haben, denn wahrscheinlich hätte es ohne sie die bereits erwähnten Fortschritte in Hinblick auf die Notwendigkeit eines Steuerberaters und die Verwendung der Mittel für die Lebenshaltung nicht gegeben. Auch wurde - wie schon angedeutet - die Höhe der monatlichen Neustarthilfe von zunächst geplante 714 Euro auf 1.250 Euro (für das erste und zweite) und dann 1.500 Euro (für das dritte Quartal 2021) erhöht.
Fazit: Unsere Petition war erfolgreich, der Aufwand hat sich gelohnt. Der Umgang mit unserer und generell mit Bundestagspetitionen bleibt allerdings nach wie vor unbefriedigend.
Endlich: Unsere Bundestagspetition vor dem Ausschuss – Streitgespräch mit dem für Corona-Hilfen zuständigen Staatssekretär
Staatssekretär Thomas Bareiß beantwortete im Petitionsausschuss gemeinsam mit Andreas eine Stunde lang Fragen der Abgeordneten, Screenshot(Update vom 10.12.20) Am Montag dieser Woche fand – nach mehr als fünf Monaten Wartezeit – die Anhörung zu unserer Bundestagspetition "Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige" (PDF) statt. Unten könnt ihr euch den Mitschnitt anschauen. Im Juni hatten fast 60.000 Selbstständige die Petition mitgezeichnet.
Als Petent hatte VGSD-Vorstand Andreas Lutz sie – auch im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) – eingereicht. Die Idee kam von Verbandskollege Jochen Clausnitzer, der Andreas auch zur Ausschusssitzung begleitete. Von Regierungsseite war aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) der für die Hilfen zuständige parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß per Video zugeschaltet.
Staatssekretär Bareiß verteidigt immer wieder den Verweis auf Hartz IV
Andreas hatte ein fünfminütiges Eingangsstatement vorbereitet, in dem er quasi im Zeitraffer erklärte, warum die bisherigen Hilfen bei den Betroffenen nicht ankamen und was man nun tun müsste, um wirksamer zu helfen (Redemanuskript siehe unten).
Darauf folgte eine Fragerunde, bei der jede Fraktion in der Reihenfolge ihrer Größe Fragen an Andreas und/oder den Staatssekretär stellen durfte. Anschließend wurden dann in einer zweiten Runde Fragen aller Parteien gesammelt und in aller Kürze von beiden Seiten beantwortet. Weder der Staatssekretär noch Andreas ließen es sich nehmen, jeweils auf die Argumente des anderen zu reagieren, so dass die Sitzung teilweise den Charakter einer Diskussion bzw. eines Streitgesprächs mit Thomas Bareiß hatte.
In fast jeder seiner Antworten verteidigte Thomas Bareiß den Verweis der betroffenen Selbstständigen auf Hartz IV. Ihm sei bewusst, dass wir uns in einer Notsituation befänden. Deshalb sei es ihm ein Anliegen gewesen, die Antragstellung wesentlich zu vereinfachen, jeder könne Grundsicherung beantragen. Wenn die klaren Anweisungen des Ministeriums von Sachbearbeitern nicht umgesetzt würden, dann sollten wir ihm solche Einzelfälle melden: "Wir möchten das ganz klar verfolgen."
Schaut euch gerne ab Minute 4:50 das Eingangsstatement und die Antworten an. Bildet euch eure eigene Meinung über das Gesagte:
Mitschnitt der Sitzung des Petitionsausschusses
Minutenprotokoll mit Fragen & Antworten
- Minute 0:00 - Einführende Hinweise des Ausschussvorsitzenden Marian Wendt (CDU)
- 4:50 - Eingangsstatement von Andreas
- 11:00 - Fragen von MdB Bernhard Loos (CSU)
- 12:37 - Welche Hilfen sind für 2021 geplant? (StS Bareiß)
- 18:00 - Welche konkreten Handlungsbedarfe bestehen? (Andreas)
- 21:20 - Fragen von MdB Timon Gremmels (SPD)
- 23:00 - Warum kommt es bei der Novemberhilfe zu Verzögerungen? (StS Bareiß)
- 28:40 - Fragen von MdB Martin Hohmann (AfD)
- Ist die Überbrückungshilfe steuerfrei? (StS Bareiß)
- 32:50 - Fragen von MdB Manfred Todtenhausen (FDP)
- 34:20 - Wird die Novemberhilfe funktionieren? (Andreas)
- 38:50 - Was tun Sie gegen die Kriminalisierung von Soforthilfe-Antragstellern? (StS Bareiß)
- 39:45 - Fragen von MdB Pascal Meiser (Die Linke)
- 41:00 - Wo stoßen Selbstständige bei Grundsicherung auf Probleme? (Andreas)
- 43:40 - Wo stoßen Selbstständige bei Grundsicherung auf Probleme? (StS Bareiß)
- 48:00 - Fragen von MdB Claudia Müller (Die Grünen)
- Gefahren für die Wirtschaftsstruktur (Andreas)
- Was ist mit beitrags- und belastungsarmen Jahren konkret gemeint? (Andreas)
- 50:00 - Zweite Fragerunde
- 54:20 Antworten Andreas
- 57:00 Antworten BMWi (Dr. Armgard Wippler)
Die Rollenverteilung bei der Ausschusssitzung war klar: Die Regierungsfraktionen äußerten Verständnis für die schwierige Lage der Selbstständigen, um dann ihre Maßnahmen, insbesondere den Verweis auf die Grundsicherung, zu verteidigen. Die FDP, Grünen und Linken stellten sich mit ihren Fragen deutlich hinter unsere Anliegen.
Schaut euch den Wortwechsel am besten selbst an und bildet euch eure eigene Meinung. Wir sind gespannt auf eure Meinung dazu. Wir freuen uns auf eure Kommentare!
Liveübertragung: Andreas Lutz spricht heute Mittag vor dem Petitionsausschuss des Bundestages
(Beitrag vom 07.12.20) Am heutigen Montag, 07.12.20, von 12 bis 13 Uhr behandelt der Petitionsausschuss des Bundestages unsere am 28.05.20 gestartete Bundestagspetition (PDF).
58.485 Mitzeichner unterstützten unsere Forderung nach einer Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung der Corona-Soforthilfen sowie nach bürokratie- und belastungsarmen Jahren. Zahlreiche Prominente hatten die Petition unterstützt.
Die Rede wird vom Parlamentsfernsehen live übertragen und anschließend als Mitschnitt zum nachträglichen Anschauen bereit gestellt.
Ab 50.000 Mitzeichnern müssen solche Petitionen im Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung beraten werden. Die Ausschuss-Obleute hatten sich allerdings im Sommer nach nach kontroverser Aussprache mit der Mehrheit von Union und SPD dafür entschieden, unsere Petition – trotz ihres aktuellen Anlasses und der Dringlichkeit – erst im Dezember, also fast sechs Monate später zu beraten. An ihrer Dringlichkeit hat sie (leider) trotzdem nichts verloren.
Hier das Manuskript der Rede, mit der Andreas die einstündige Sitzung eröffnen wird (zum Ablauf siehe unten).
Redemanuskript: Das wird Andreas zum Ausschuss sagen
"Danke für die Möglichkeit, als Petent für die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände sowie den VGSD zu sprechen. Im Juni haben fast 60.000 Mitzeichner eine "Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung der Soforthilfen" gefordert sowie bürokratie- und belastungsarme Jahre gefordert. Unsere Petition hat leider nichts von ihrer Aktualität verloren. Wir befinden uns jetzt im zweiten Lockdown. Für viele Selbstständige dauert der berufliche Lockdown aber schon seit März an.
Kein unternehmerischer Fehler, sondern Sonderopfer
Die damit verbundenen Einschränkungen dienen unser aller Gesundheitsschutz und sind nicht die Folge unternehmerischer Fehler. Die Kosten tragen aber überproportional wir Selbstständigen. Unsere finanziellen Einbußen liegen laut DIW im Schnitt 15 mal so hoch wie bei Angestellten - pro Kopf und Monat.
Uns wurde im März unbürokratische und schnelle Hilfe versprochen, damit wir nach der Krise aufstehen und erhobenen Hauptes weiterarbeiten können. Geld genug war vorhanden, es kam trotzdem anders:
Hartz IV statt unbürokratischer Hilfe durch das Finanzamt
Von Anfang an forderten wir, die Finanzämter mit den Hilfen zu beauftragen. Sie wissen, wer selbstständig ist, hätten am schnellsten und ohne Missbrauchsgefahr helfen können. Doch man hatte einen anderen Plan: Hartz IV – für Angestellte unzumutbar, weshalb man das Kurzarbeitergeld erhöhte – sei für Selbstständige genau richtig.
Nun sind wir Soloselbstständigen im Schnitt 50 Jahre alt und die allermeisten haben natürlich für ihr Alter vorgesorgt, überwiegend privat. Kein Problem, hieß es, es fände ja keine Vermögensprüfung statt. – Gab es dann aber doch, in der Form, dass ein Ehepaar in der Rentenzeit gemeinsam 375 Euro behalten darf, pro Monat Lebenserwartung. Wer also privat ordentlich für sein Alter vorgesorgt hat, wird dafür bestraft und die Familie gleich mit. Mehr als 90% der Betroffenen müssen deshalb bis heute die Kosten der Krise aus ihren Ersparnissen tragen, oft ihre Altersvorsorge unter Verlust auflösen.
Die Behauptung, die Soloselbstständigen hätten typischerweise nicht für ihr Alter vorgesorgt, ist angesichts dessen eine zynische Verkehrung der Tatsachen.
Soforthilfe falsch kommuniziert mit verheerenden Konsequenzen
Das alles wurde von der Bundesregierung nicht offensiv, sondern quasi im Kleingedruckten kommuniziert. Das führte dazu, dass die im Frühjahr ausbezahlte Soforthilfe von vielen Empfängern falsch verwendetwurde – nämlich auch für den Lebensunterhalt. Tatsächlich stellte sich erst nach längerem Streit zwischen Bund und Ländern heraus, dass die Soforthilfe nur für fixe Kosten wie die Büromiete verwendet werden darf. Die meisten Soloselbstständigen arbeiten aber von zuhause, haben solche Kosten nur in geringer Höhe.
Als Konsequenz werden die meisten Soforthilfe-Empfänger diese zurückzahlen müssen, mehr als 8.000 von ihnen drohen sogar Betrugsverfahren, mit teils aberwitzigen Begründungen. So werden sie noch einmalzu Opfern gemacht.
Überbrückungs- und Novemberhilfe
Auch bei Überbrückungshilfe 1 und 2 wurden nur bestimmte Fixkosten gefördert. Hinzu kam: Antragstellung nur über Steuerberater, den viele von uns aber gar nicht haben. Deshalb – und nicht weil es an Hilfebedarf mangelte - wurden nur 0,2 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel von Soloselbstständigen abgerufen. Davon ein Großteil dürfte zudem an Steuerberater gegangen sein.
Von der Novemberhilfe darf nun erstmals auch ein Teil für den Lebensunterhalt verwendet werden. Allerdings profitieren davon nur direkt oder relativ direkt von Schließungen betroffene Unternehmen und nicht einfach alle mit 80% Umsatzrückgang. Die einen erhalten also großzügige Hilfe, die anderen gehen leer aus. Für mich ist das eine "Fördermittel-Lotterie".
Unsere Forderungen sind eigentlich ganz einfach
Was wir uns wünschen ist eigentlich ganz einfach: Statt Flickenteppich eine bundeseinheitliche, brachenübergreifende Hilfe, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien vergeben wird. Verwendbar auchfür Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung. Ohne Steuerberater zu beantragen, auf Basis der Daten, die das Finanzamt schon kennt. Und das nicht jeden Monat von neuem.
Dass das geht, haben Baden-Württemberg, NRW und Thüringen gezeigt, aber auch die Niederlande, Belgien und andere EU-Staaten. Von Großbritannien, der Schweiz oder Norwegen gar nicht zu reden.
Wie gesagt, am Geld fehlt es eigentlich nicht. Allein vom Budget für die Novemberhilfe hätte man 800.000 Betroffenen ein Jahr lang 1.500 Euro pro Monat zahlen können.
Und trotzdem hätten die Kosten weniger als ein Drittel dessen betragen, was man im Frühjahr Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen versprach, dann aber zweckentfremdet hat.
Noch ist es nicht zu spät, eine Pleitewelle abzuwenden, wenn Sie entschlossen handeln
Die eigentlich zum 1. Dezember angekündigte "Neustarthilfe" (Antragstellung wohl Ende Januar) wäre ein sinnvolles Instrument, wäre sie nicht so aberwitzig niedrig: nur ein Viertel der Honorareinnahmen, maximal 714 Euro/Monat, das ist einfach viel zu wenig.
Der Betrag sollte mindestens verdoppelt werden, wobei die Differenz auf die Grundsicherung angerechnet werden könnte. Gerechtigkeit schaffen könnte man durch eine rückwirkende Zahlung für die Vergangenheit, wobei man November- und Dezemberhilfe, teilweise auch Soforthilfe anrechnen könnte.
Bürokratie- und belastungsarme Jahre notwendig zum Wiederaufbau
Angesichts der bisher wenig wirksamen Hilfen, brauchen wir für die Zukunft um so dringlicherRahmenbedingungen, die es uns ermöglichen, uns aus eigener Kraft aus der Krise herauszuarbeiten. In der Petition fordern wir deshalb bürokratie- und belastungsarme Jahre.
Eine rechtssichere und selbstständigen-freundliche Statusfeststellung wäre ein Konjunkturprogramm, das den Staat nichts kostet. (Die bestehenden Regelungen zwingen dagegen viele Selbstständige in Leiharbeit und unsere Auftraggeber ins Ausland.)
Es muss aufhören, dass Gründer und Teilzeitselbstständige aufgrund hoher Mindestbeiträge 40% und mehr nur für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen. (Zumal diese Gruppen bei den Corona-Hilfen oft komplett übergangen wurden.)
Statt dessen verkündet Hubertus Heil dieser Tage, mitten in der Krise, die Einführung einer Altersvorsorgepflicht. Sie wird dazu führen, dass Selbstständige in der Ungewissheit leben werden, ob ihre bestehende private Altersvorsorge anerkannt wird – oder ob sie sie unter Verlusten auflösen müssen, um dann in eine andere vorgeschriebene Versicherung einzuzahlen.
Die Summe an Abgaben wird bis zu 60 Prozent betragen, was den Aufbau von neuem Eigenkapital praktisch unmöglich machen wird.
Was wir uns von der Regierung wünschen
Helfen Sie uns Soloselbstständigen wirksam, bekämpfen Sie uns nicht. Und bitte arbeiten sie zusammen mit uns an Lösungen, lassen sie uns unseren Sachverstand einbringen. Danke!"
Was nach der Rede passiert
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung, die physisch im Bundestag durchgeführt wird, erhält Andreas als Petent die Möglichkeit, das Anliegen mit obiger Rede nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch (vom Petitionsausschuss ausgewählte) Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen.
Der Ausschuss berät nach kurzer Pause im Anschluss eine weitere Petition.
Zur Terminankündigung des Bundestages mit weiteren Informationen.
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