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Suche kurzfristig Steuerberater in München
Nachdem mein Steuerberater krankheitsbedingt kurzfristig seine Steuerberatungstätigkeit aufgeben musste, bin ich dringend auf der Suche nach einem guten Steuerberater, möglichst in München oder Umgebung.
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Vielen Dank, meine Frage ist beantwortet und damit erledigt. Ich benötige keine weiteren Antworten mehr. Danke für Eure Unterstützung!
Müssen private Vermieter E-Rechnungen annehmen und versenden?
Auf der Eingangsseite: Alle Unternehmen sind verpflichtet ab 1.1.25 E-Rechnungen anzunehmen. Auch private Vermieter sind nach § 4 Ust Unternehmer. Auf der Ausgangsseite: Sie sind m.E. befreit vom Versenden von E-Rechnungen, weil Vermietungseinkünfte nach § 4 Nr. 12 von der Umsatzsteuer befreit sind.
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Das klingt für mich plausibel. Vom Schreiben von E-Rechnungen sind umsatzsteuerfreie Leistungen ausgenommen, wenn der Grund der Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nummer 8 bis 29 UStG aufgeführt ist. Im Entwurf des BMF-Schreibens heißt es unter Randziffer 14: "Die Regelungen zur verpflichtenden […]
Suche einen abrechnenden Dritten für 3x Überbrückungshilfe, Raum Halle/Saale
Suche dringend einen abrechnenden Dritten für Überbrückungshilfe im Raum Halle/Saale, Merseburg, Weißenfels, eventuell auch Leipzig Abgabe 30.09.24 aufgrund vorzeitige Beratervertragskündigung f. diese 3x Ü-Hilfen. Bitte eine zeitnahe Info mit Kontaktangabe. MfG Thomas
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Ganz lieben Dank. Ich versuche alkes, auch gegenüber den Gerichten als Nachweis wegen Kündigung zu Unzeit. Vg Thomas
Welche Kriterien greifen, wenn es welche pro und welche contra E-Rechnungspflicht gibt?
Gibt es eine Hierarchie bei den Kriterien, wer E-Rechnungen stellen muss? Also ich bin u.a. als Kleinunternehmerin nach §19 von der UST befreit, stelle Rechnungen bisher nur an Privatpersonen und sie sind alle unter 250 €. Also ein Kriterium (Kleinunternehmerin) "für" und 2 "gegen" E-Rechnungen […]
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Eine Hierarchie gibt es insofern, als es allgemeine Regelungen gibt und Ausnahmen davon: Alle Selbstständigen inklusive Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) unterliegen der E-Rechnungspficht, müssen also ab 1.1.25 E-Rechnungen annehmen und (weil Umsatz < 22.500 und damit auch < 800.000 Euro) ab 1.1.
Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG - muss ich trotzdem E-Rechnungen annehmen und schreiben?
Ich stelle also keine Umsatzsteuer in Rechnung und kann mir auch keine bezahlte Umsatzsteuer "zurückholen".
Akzeptierte Antwort
Ja, du musst ab 1.1.25 E-Rechnungen entgegennehmen und ab 1.1.28 auch selbst E-Rechnungen schreiben, wenn der Rechnungsbetrag 250 Euro übersteigt. Es sind nämlich nicht alle umsatzsteuerfreien Rechnungen ausgenommen, sondern nur wenn die Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nummer 8 bis 29 UStG aufgeführt […]