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Fragen
Stehen Frauen vor anderen Herausforderungen, was Altersvorsorge betrifft, als Männer?
Akzeptierte Antwort
Frauen stehen tatsächlich vor anderen und oft größeren Herausforderungen bei der Altersvorsorge als Männer. Diese Unterschiede ergeben sich aus mehreren Faktoren: 1. Gender Pay Gap: Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer, was sich direkt auf die Höhe der Beiträge zur Altersvorsorge […]
Müssen private Vermieter E-Rechnungen annehmen und versenden?
Auf der Eingangsseite: Alle Unternehmen sind verpflichtet ab 1.1.25 E-Rechnungen anzunehmen. Auch private Vermieter sind nach § 4 Ust Unternehmer. Auf der Ausgangsseite: Sie sind m.E. befreit vom Versenden von E-Rechnungen, weil Vermietungseinkünfte nach § 4 Nr. 12 von der Umsatzsteuer befreit sind.
Akzeptierte Antwort
Das klingt für mich plausibel. Vom Schreiben von E-Rechnungen sind umsatzsteuerfreie Leistungen ausgenommen, wenn der Grund der Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nummer 8 bis 29 UStG aufgeführt ist. Im Entwurf des BMF-Schreibens heißt es unter Randziffer 14: "Die Regelungen zur verpflichtenden […]
Suche einen abrechnenden Dritten für 3x Überbrückungshilfe, Raum Halle/Saale
Suche dringend einen abrechnenden Dritten für Überbrückungshilfe im Raum Halle/Saale, Merseburg, Weißenfels, eventuell auch Leipzig Abgabe 30.09.24 aufgrund vorzeitige Beratervertragskündigung f. diese 3x Ü-Hilfen. Bitte eine zeitnahe Info mit Kontaktangabe. MfG Thomas
Akzeptierte Antwort
Ganz lieben Dank. Ich versuche alkes, auch gegenüber den Gerichten als Nachweis wegen Kündigung zu Unzeit. Vg Thomas
Welche Kriterien greifen, wenn es welche pro und welche contra E-Rechnungspflicht gibt?
Gibt es eine Hierarchie bei den Kriterien, wer E-Rechnungen stellen muss? Also ich bin u.a. als Kleinunternehmerin nach §19 von der UST befreit, stelle Rechnungen bisher nur an Privatpersonen und sie sind alle unter 250 €. Also ein Kriterium (Kleinunternehmerin) "für" und 2 "gegen" E-Rechnungen […]
Akzeptierte Antwort
Eine Hierarchie gibt es insofern, als es allgemeine Regelungen gibt und Ausnahmen davon: Alle Selbstständigen inklusive Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) unterliegen der E-Rechnungspficht, müssen also ab 1.1.25 E-Rechnungen annehmen und (weil Umsatz < 22.500 und damit auch < 800.000 Euro) ab 1.1.