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Mutterschaftsgeld - Gewinn - freiwillig ges. versichert
Zurzeit erhalte ich Mutterschaftsgeld, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Ich bin ausschließlich selbstständig tätig und es kann sein, dass ich während des Mutterschutzes einen Gewinn durch meine MitarbeiterInnen erziele (ich selbst war in den letzten Monaten aufgrund starker Probleme […]
Akzeptierte Antwort
In § 24i Absatz 4 SGB V heißt es: "Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält. Dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt." § 15 SGB IV definiert das Arbeitseinkommen: "(1) […]