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Fragen
E-Rechnung "unveränderbar" archvieren
In Ergänzung zur revisionssicheren Ablage von E-Mails frage ich mich, wie ich die eingegangenen E-Rechnungen "unveränderbar", wie im Gesetz gefordert, archivieren kann (also außerhalb einer Mail an die die Rechnung angehängt ist). Vielen Dank und schöne Grüße
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Hallo Sven, die unveränderliche Archivierung fällt vielen scheinbar jetzt erst mit dem Thema E-Rechnung auf. Dabei mussten schon immer digitale Rechnung also z.B. PDF-Rechnungen genauso archiviert werden. In vielen Fällen ist deine Buchhaltung(s-Software) die Stelle dafür (oder sollte es sein).
Kann ein Schlussbescheid zur Neustarthilfe aufgehoben und korrigiert werden?
Liebe Mitglieder, hat jemand Erfahrunge damit, ob eine Schlussbescheid zur Neustarthilfe noch mal revidiert werden kann, jenseits von einer Klage vor dem Verwaltungsgericht? Zum Sachverhalt: Ich habe im Februar 2021 Neustarthilfe beantragt, die wurde ausgezahlt. Im November habe ich fristgemäß die […]
Akzeptierte Antwort
Viele Dank für ihre Antwort und den Link: Das war genau meine Idee, den Kontakt mit dem Sachbearbeiter zu suchen. Viele Grüße aus Dortmund im Regierungsbezirk Arnsberg
Ausstellung eRechnung
ich habe eine Kundin, die ab 01.01.25 die Annahme von Zugferd-Rechnung verweigern will, bis es zur generellen Pflicht wird. Sie droht auch damit, mir keine Aufträge zu vergeben. ich weiss, dass das da noch nicht Pflicht für alle ist, aber da die e-rechnung einfacher beim Steuerberater zu […]
Akzeptierte Antwort
Ja, bei Zugferd ist es eine lesbare Rechnung (PDF) der eRechnung (xml). Nur das auf der Pdf einen textlichen Verweis auf die xml gibt. Alles andere ist wie bei "sonstiger" Rechnung. Es würde vor allen Dingen mir die Buchhaltung beim Steuerberater erleichtern. Kann denn die Kundin die Annahme der […]