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Fragen
Rücktrag eines Anrechnungsüberhangs aus Gewerbesteuer in ein "besseres Jahr" wegen Steuerfreistellung des Existenzminimums?
Als alleinverdienender Gewerbetreibender (Soloselbständiger) zahlt man Gewerbesteuer, sobald der Gewinn aus Gewerbebetrieb über dem Freibetrag von 24.500 € (seit 1995! unverändert) liegt. Das steuerfreie Existenzminimum, ab dem Einkommensteuer zu zahlen ist, liegt für ein Ehepaar bereits ohne […]
Akzeptierte Antwort
Nein, leider kannst du keine Anrechnung auf später zu zahlende Einkommenssteuer oder einen Rücktrag in ein Jahr vor du Einkommenssteuer zahlen musstest beantragen . Beim BGH ist darüber ein Urteil ergangen. Ich stelle dir mal den Link dazu hier rein, da kannst du es dann in Ruhe nachlesen. Das […]